Lebenslagen-> Gewerbe und Wirtschaft-> Eine selbstständige Tätigke...-> Gewerbliche Tätigkeit anmelden-> Überwachungsbedürftige Gewerbe
In Deutschland wird eine Reihe von Gewerben besonders überwacht:
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der Gebrauchtwarenhandel mit
- hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computern, optischen Erzeugnissen, Fotoapparaten, Videokameras, Teppichen, Pelz- und Lederbekleidung,
- Kraftfahrzeugen und Fahrrädern,
- Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen,
- Edelsteinen, Perlen und Schmuck,
- Altmetallen, soweit es sich nicht um Edelmetalle oder edelmetallhaltige Legierungen handelt.
- der Betrieb von Auskunfteien und Detekteien, die Auskünfte über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten beschaffen,
- die Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften,
- der Betrieb von Reisebüros und die Vermittlung von Unterkünften,
- der Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich der Schlüsseldienste,
- die Herstellung und der Vertrieb spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge.
Wenn Sie eines dieser Gewerbe ausüben wollen, so wird die zuständige Behörde nachdem Sie Ihr Gewerbe angemeldet haben Ihre Zuverlässigkeit überprüfen. Zu diesem Zweck benötigen Sie ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Behörde.
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
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Service des Einheitlichen Ansprechpartners im Freistaat Sachsen
Informationen unter www.ea.sachsen.de -
Beauftragung des Einheitlichen Ansprechpartners
Amt24-Verfahrensbeschreibung
bei deutscher Staatsangehörigkeit:
- Führungszeugnis beantragen
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Gewerbe anmelden
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Steuerliche Erfassung (Vergabe einer Steuernummer)
Amt24-Verfahrensbeschreibungen
Optionale Verfahren:
wenn das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist:
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Abschrift aus dem Handelsregister
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 10.01.2014