Gmeinde Moritzburg
Beginn der Navigation
Navigation überspringen
Ende der Navigation
Beginn des Hauptinhaltes
Hauptinhalt überspringen

Behördenwegweiser



Lebenslagen-> Gewerbe und Wirtschaft-> Eine selbstständige Tätigke...-> Gewerbliche Tätigkeit anmelden-> Freie Berufe: Tierarzt, Tie...
Freie Berufe: Tierarzt, Tierärztin 
Ausübung des Tierarztberufes

Voraussetzungen und Rechtsformen für die Freien Berufe

Um freiberuflich arbeiten zu dürfen, müssen Sie bestimmte, klar definierte Voraussetzungen erfüllen. Neben besonderen beruflichen Qualifikationen sind in der Regel auch besondere Berufspflichten zu beachten. Welche Rechtsform für Sie in Frage kommt, hängt von Ihren individuellen beruflichen Zielen ab.
Die wichtigsten Rechts- und Kooperationsformen für freiberuflich Tätige sind:
  • Einzelunternehmen
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  • Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
  • Gemeinschaften ohne eigene Rechtsform

Hinweis: Wenn kein beruflicher Vorbehalt entgegensteht, können Freiberuflerinnen und Freiberufler unter Umständen weitere Rechtsformen (beispielsweise Aktiengesellschaften oder Kommanditgesellschaften) wählen.

Zur freiberuflichen Ausübung des Berufes des Tierarztes müssen Sie die Aufnahme Ihrer Tätigkeit dem zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt anzeigen. Des weiteren müssen Sie mit Ihrer Anzeige die Approbation als Tierärztin beziehungsweise Tierarzt nachweisen.

Mit der Aufnahme einer Tätigkeit als Tierärztin oder Tierarzt verpflichten Sie sich außerdem im Rahmen der Pflichtmitgliedschaft bei der Sächsischen Landestierärztekammer, sich beständig fortzubilden (§ 3 Absatz 4 der Berufsordnung der Sächsischen Landestierärztekammer – Besondere Berufspflichten).

Details:

Tipp: Die Verwaltungsverfahren, die mit der Aufnahme einer Tätigkeit als Tierarzt / Tierärztin in Zusammenhang stehen, können Sie auch über den Einheitlichen Ansprechpartner (EA) abwickeln. Ausgenommen sind Verfahren, die sich auf steuerechtliche Vorgänge beziehen. Der EA stellt Ihnen die notwendigen Formulare zur Verfügung und koordiniert Ihre Antragsverfahren.


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. 20.01.2014

 
Eine Seite zurück  Zur Startseite  
E-Mail  Zu den Favoriten hinzufügen Zur Anmeldung



Aktuelles


Ratsinformationssystem


Moritzburg Information


Amt24


Schloss Moritzburg


Ortsentwicklung

Beginn der Blöcke
Blöcke überspringen
Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
© Gemeinde Moritzburg
Impressum
Datenschutzerklärung
Zum Seitenanfang