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Voraussetzungen und Rechtsformen für die Freien Berufe
Um freiberuflich arbeiten zu dürfen, müssen Sie bestimmte, klar definierte Voraussetzungen erfüllen. Neben besonderen beruflichen Qualifikationen sind in der Regel auch besondere Berufspflichten zu beachten.
Welche Rechtsform für Sie in Frage kommt, hängt von Ihren individuellen beruflichen Zielen ab. Die wichtigsten Rechts- und Kooperationsformen für Steuerberater und Steuerbevollmächtigte sind:
- Einzelunternehmen
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
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Rechtsformen für freiberuflich Tätige
Amt24-Informationen
Um Steuerberaterin / Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte / Steuerbevollmächtigter zu werden, benötigen Sie eine Bestellung von der zuständigen Steuerberaterkammer. Voraussetzung sind eine entsprechende berufliche Qualifikation und eine mehrjährige Berufserfahrung. Sie müssen zudem grundsätzlich die Steuerberaterprüfung ablegen.
Sind Sie Bürger eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz, können Sie in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen vorübergehend und gelegentlich Hilfeleistungen in Steuersachen anbieten. Für diese Tätigkeit ist die Steuerberaterprüfung nicht erforderlich.
Es können auch Steuerberatungsgesellschaften anerkannt werden. Die Anerkennung erfolgt durch die zuständige Steuerberaterkammer.
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Werden Sie Steuerberater! Werden Sie Steuerberaterin! [PDF]
Broschüre der Bundessteuerberaterkammer
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Beauftragung des Einheitlichen Ansprechpartners
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen