Lebenslagen-> Gewerbe und Wirtschaft-> Eine selbstständige Tätigke...-> Gewerbliche Tätigkeit anmelden-> Freie Berufe: Rechtsanwalt,...
TIPP: Die Verwaltungsverfahren, die mit der Aufnahme einer Tätigkeit als Rechtsanwalt / Rechtsanwältin in Zusammenhang stehen, können Sie auch über den Einheitlichen Ansprechpartner (EA) abwickeln. Ausgenommen sind Verfahren, die sich auf steuerrechtliche Vorgänge beziehen. Der EA stellt Ihnen die notwendigen Formulare zur Verfügung und koordiniert Ihre Antragsverfahren.
- Beauftragung des Einheitlichen Ansprechpartners
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Voraussetzungen und Rechtsformen für die Freien Berufe
Um als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt freiberuflich arbeiten zu dürfen, müssen Sie bestimmte, klar definierte Voraussetzungen erfüllen. Neben besonderen beruflichen Qualifikationen sind die anwaltlichen Berufspflichten zu beachten. Die wesentlichen Berufspflichten ergeben sich aus der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und der Berufsordnung (BORA).
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
www.gesetze-im-internet.de - Berufsordnung (BORA) [PDF]
Bundesrechtsanwaltskammer
Welche Rechtsform für Sie in Frage kommt, hängt von Ihren individuellen beruflichen Zielen ab. Die wichtigsten Rechts- und Kooperationsformen für freiberuflich Tätige sind:
- Einzelunternehmen
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
- Bürogemeinschaft
- Rechtsformen für freiberuflich Tätige
Amt24-Informationen
Um in Sachsen als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin arbeiten zu können, brauchen Sie die Zulassung der Rechtsanwaltskammer Sachsen. Auch wenn Sie Staatsbürger eines anderen EU-Mitgliedsstaates sind und einen Beruf ausüben, der mit dem deutschen Beruf des Rechtsanwalts vergleichbar ist, können Sie sich in Sachsen niederlassen, sofern Sie der Rechtsanwaltskammer angehören. Sollten Sie Angehöriger eines Mitgliedsstaates der Welthandesorganisation sein und einem dem deutschen Rechtsanwalt gleichwertigen Beruf ausüben, können Sie die Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer Sachsen beantragen. Ihre Tätigkeit ist dann allerdings auf das Recht des Herkunftsstaates und das Völkerrecht beschränkt.
DETAILS:
- Aufnahme als europäischer Rechtsanwalt
- Aufnahme Angehöriger von Mitgliedstaaten der Welthandelsorganisation (WHO) in die Rechtsanwaltskammer
- Zulassung einer Rechtsanwaltsgesellschaft
- Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
- Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit, Meldung beim Finanzamt
Amt24-Verfahrensbeschreibungen
Freigabevermerk
Rechtsanwaltskammer Sachsen. 20.01.2014