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Voraussetzungen und Rechtsformen für die Freien Berufe
Die Berufsbezeichnung "Ingenieur / Ingenieurin" ist in Sachsen gesetzlich geschützt. Um freiberuflich unter dieser Bezeichnung arbeiten zu dürfen, müssen Sie bestimmte, klar definierte Voraussetzungen erfüllen. Neben besonderen beruflichen Qualifikationen sind in der Regel auch besondere Berufspflichten zu beachten.
Welche Rechtsform für Sie in Frage kommt, hängt von Ihren individuellen beruflichen Zielen ab. Die wichtigsten Rechts- und Kooperationsformen für freiberuflich Tätige sind:
- Einzelunternehmen
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG)
- Gemeinschaften ohne eigene Rechtsform
Wenn kein beruflicher Vorbehalt entgegensteht, können Freiberuflerinnen und Freiberufler unter Umständen weitere Rechtsformen (beispielsweise Aktiengesellschaften) wählen.
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Rechtsformen für freiberuflich Tätige
Amt24-Informationen
Führung der Berufsbezeichnung
Die Berufsbezeichnung "Ingenieur / Ingenieurin" darf im Freistaat Sachsen führen, wer einen in Deutschland erworbenen geeigneten Abschluss nachweisen kann oder wer hierzu nach dem Recht eines anderen Bundeslandes berechtigt ist.
Sollten Sie die Berufsbezeichnung "Ingenieur/ Ingenieurin" unberechtigt führen, ist die Ingenieurkammer Sachsen befugt, Ihnen dies zu untersagen. Das unberechtigte Führen der Berufsbezeichnung ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Können Sie einen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erworbenen geeigneten Ausbildungsabschluss nachweisen, haben Sie im Freistaat Sachsen das Recht, die Berufsbezeichnung "Ingenieur / Ingenieurin" zu führen, wenn Sie in ein besonderes Verzeichnis bei der Ingenieurkammer Sachsen eintragen sind (Eintragungsvoraussetzungen siehe Details).
Kammermitgliedschaft
Wenn Sie als Ingenieur oder Ingenieurin jeglicher Fachrichtung in Sachsen tätig werden wollen, so können Sie im Rahmen einer freiwilligen Mitgliedschaft der Ingenieurkammer Sachsen beitreten.
Voraussetzungen für eine freiwillige Kammermitgliedschaft:
- Sie haben eine Hochschulausbildung in einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung abgeschlossen.
- Sie haben Ihren Wohnsitz oder Ihre Niederlassung in Sachsen oder üben Ihre berufliche Tätigkeit überwiegend im Freistaat Sachsen aus.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 09.01.2015