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Freie Berufe: Heilpraktiker, Heilpraktikerin 
Ausübung des Berufs des Heilpraktikers, Heilpraktikers auf dem Gebiet der Psychotherapie, Heilpraktikers auf dem Gebiet der Physiotherapie

Die Tätigkeit der Psychotherapeuten ist als Gesundheitsberuf nicht durch die EU-Dienstleistungsrichtlinie abgedeckt. Die Verwaltungsverfahren in Zusammenhang mit Gesundheitsberufen können deswegen nicht über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.

Voraussetzungen und Rechtsformen für die Freien Berufe

Um freiberuflich arbeiten zu dürfen, müssen Sie bestimmte, klar definierte Voraussetzungen erfüllen. Neben besonderen beruflichen Qualifikationen sind in der Regel auch besondere Berufspflichten zu beachten.

Welche Rechtsform für Sie in Frage kommt, hängt von Ihren individuellen beruflichen Zielen ab. Die wichtigsten Rechts- und Kooperationsformen für freiberuflich Tätige sind:

  • Einzelunternehmen
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Partnerschaftsgesellschaft (PartG)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
  • Gemeinschaften ohne eigene Rechtsform
Hinweis: Wenn kein beruflicher Vorbehalt entgegensteht, können Freiberuflerinnen und Freiberufler unter Umständen weitere Rechtsformen (beispielsweise Aktiengesellschaften oder Kommanditgesellschaften) wählen.

Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde

Um im Freistaat Sachsen als Heilpraktiker tätig zu werden, benötigen Sie eine Erlaubnis. Dazu müssen Sie verschiedene gesetzlich festgelegte Mindestanforderungen erfüllen und in der Regel eine amtsärztliche Kenntnisüberprüfung mit einem schriftlichem und einem mündlichen Teil ablegen.

Je nachdem, welche Behandlungen Sie anbieten möchten, benötigen Sie die entsprechende Erlaubnis. Sie können eine Zulassung als

  • Heilpraktiker,
  • Heilpraktiker auf dem Gebiet der Physiotherapie oder
  • Heilpraktiker auf dem Gebiet der Psychotherapie beantragen.

Als Heilpraktiker auf dem Gebiet der Physiotherapie dürfen Sie ausschließlich Behandlungen auf physiotherapeutischem Gebiet anbieten und durchführen. Die Zulassung als Heilpraktiker auf dem Gebiet der Psychotherapie berechtigt Sie, ausschließlich psychotherapeutische Behandlungen anzubieten und durchzuführen.


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr; Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. 09.01.2015

 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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