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Lebenslagen-> Gewerbe und Wirtschaft-> Eine selbstständige Tätigke...-> Gewerbliche Tätigkeit anmelden-> Erlaubnisfreie Gewerbe
Erlaubnisfreie Gewerbe 

In Deutschland kann jedes sogenannte stehende Gewerbe (ausgehend von einem festen Standort, im Gegensatz zum Reisegewerbe oder dem Marktverkehr) frei betrieben werden. Ausnahme davon bilden einige in der Gewerbeordnung (GewO) genannten Gewerbe, für die eine besondere Genehmigung erforderlich ist.

Gewerbetreibende in den erlaubnisfreien Gewerben müssen lediglich die Aufnahme (und jede Veränderung ihrer gewerblichen Betätigung, wie etwa eine Verlegung des Betriebs oder die Aufgabe des Betriebs) beim Gewerbeamt anzeigen. Verbunden mit der Anzeige beim Gewerbeamt ist unter anderem zugleich die steuerliche Erfassung des Gewerbebetriebs.

DETAILS:

TIPP: Die Verwaltungsverfahren, die mit der Aufnahme eines erlaubnis­freien Gewerbes in Zusammenhang stehen, können Sie auch über den Einheitlichen Ansprechpartner (EA) abwickeln. Ausgenommen sind Verfahren, die sich auf steuerrechtliche Vorgänge beziehen. Der EA stellt Ihnen die notwendigen Formulare zur Verfügung und koordiniert Ihre Antragsver­fahren. Allerdings gibt es auch Vorgänge, die nicht über den EA geregelt werden können. Diese sind explizit in der jeweiligen Lebenslage beschrieben.

Grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung

Falls Sie selbständig gewerbsmäßig Dienstleistungen von einer Niederlassung in einem anderen EU/EWR Mitgliedsstaat vorübergehend erbringen, ist eine Anzeige / Erlaubnis in folgenden Fällen nicht erforderlich:


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 20.01.2014

 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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