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Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen. Durch ein Testament treffen Sie daher Regelungen für den Erbfall. Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Tod Ihren Wünschen entsprechend verteilt wird und diejenigen erben, die Ihnen am Herzen liegen.
Wenn kein Testament existiert, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Hinterlassen Sie beispielsweise mehrere gesetzliche Erben, wird Ihr Nachlass gemeinschaftliches Vermögen der Erben. Das bedeutet, dass das Eigentum am gesamten Nachlass den Erben gemeinsam zusteht. Die einzelnen Erben haben einen Anspruch auf Auseinandersetzung der Erbschaft, nicht aber auf einzelne Vermögensgegenstände.
Ob Sie daher ein Testament aufsetzen wollen, hängt auch davon ab, ob Sie Regelungen treffen möchten, die von der gesetzlichen Erbfolge abweichen. Soll beispielsweise bei Vorhandensein mehrerer gesetzlicher Erben ein Alleinerbe eingesetzt werden oder eine Person, die nicht zur gesetzlichen Erbfolge gehört, ist ein Testament unabdingbar. Des Weiteren ist es ratsam, für die Nachfolge eines gewerblichen Unternehmens sowie für die Vererbung größerer Werte ein Testament abzufassen.
Auch schon für junge Menschen kann es überlegenswert sein, ob ein Testament aufgesetzt werden soll. Denn bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verlobten ist kein gesetzliches Erbrecht vorgesehen. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren allerdings dürfen kein Testament aufsetzen. Im Alter von 16 bis 18 Jahren können Jugendliche lediglich ein öffentliches Testament errichten.
Testamentsformen
Falls Sie ein Testament errichten wollen, kommen dafür folgende drei verschiedene Testamentsformen infrage, an die bestimmte Formerfordernisse gestellt werden:
- Eigenhändiges Testament
- Öffentliches Testament
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Außerordentliches Testament (Nottestament)
Amt24-Informationen
Änderungen jederzeit möglich
Ein Testament kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Zudem setzt ein neues Testament ein älteres außer Kraft, soweit das spätere mit dem früheren in Widerspruch steht. Es besteht auch die Möglichkeit, dass Ehepaare und Partner einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft ein gemeinschaftliches Testament errichten.
Testament sicher verwahren
Neben den inhaltlichen Aspekten ist auch die Aufbewahrung eines Testaments, wie auch bei etwaigen Vollmachten, von hoher Bedeutung. Denn damit das Testament im Todesfall auch umsetzbar ist, muss es im Original auffindbar sein. Um zu vermeiden, dass ein privatschriftliches Testament verloren geht, besteht die Möglichkeit, es in besondere amtliche Verwahrung zu geben.
Weitere Vorkehrungen für den Todesfall
Neben einem Testament ist es sinnvoll, auch andere Vorkehrungen für den Todesfall zu treffen, beispielsweise eine "Kontovollmacht über den Tod hinaus" aufzusetzen. Die Kontovollmacht ermöglicht Ihren Erben, bis zur Erteilung eines Erbscheins die ersten anfallenden Kosten zu begleichen.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Justiz