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Krankenversicherung und Pflegeversicherung der Rentner 

Pflichtversicherung in der Krankenversicherung

Sie sind in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert, wenn Sie die notwendige Vorversicherungszeit erfüllen. Dafür maßgeblich ist die Zeit zwischen Ihrer ersten Erwerbstätigkeit und Ihrem Rentenantrag. In der zweiten Hälfte dieses Zeitraums müssen Sie mindestens neun Zehntel in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht-, freiwillig oder familienversichert gewesen sein.

Witwen, Witwer und Waisen erfüllen die Vorversicherungszeit, wenn der Verstorbene bereits eine Rente bezog und in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert war. Anderenfalls muss entweder der Verstorbene oder der Hinterbliebene die notwendige Vorversicherungszeit zurückgelegt haben.

Wer nicht pflichtversichert ist, muss sich entweder privat oder freiwillig gesetzlich versichern.

Hinweis: Die gesetzlichen Krankenkassen geben Auskunft darüber, ob Sie die Voraussetzungen für eine freiwillige Versicherung erfüllen.

Befreiung von der Krankenversicherung der Rentner

Wenn Sie pflichtversichert sind, sich jedoch lieber privat oder freiwillig versichern wollen, ist eine Befreiung von der Krankenversicherung der Rentner möglich. Einen entsprechenden Antrag müssen Sie innerhalb von drei Monaten nach Stellung des Rentenantrags bei Ihrer Krankenkasse stellen.

Hinweis: Eine Befreiung kann nicht widerrufen werden. Deshalb sollten Sie sich vor einer Antragstellung von Ihrer Krankenkasse beraten lassen.

Mehr zum Thema:

Pflegeversicherung der Rentner

Wenn Sie als Rentner krankenversicherungspflichtig sind, besteht in der Regel gleichzeitig Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung der Rentner. Nähere Informationen geben die gesetzlichen Krankenkassen.


Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz


 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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