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Lebenslagen-> Gesundheit und Vorsorge-> Rund um die Rente-> Riester-Rente
Riester-Rente 

Die Riester-Rente ist eine vom Staat durch Zulagen und gegebenenfalls Steuervorteile geförderte, privat finanzierte Rente. Riester-Verträge werden in Form von zertifizierten Banksparplänen, Fondssparplänen und Rentenversicherungen angeboten.

Wenn Sie Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen oder wenn Sie zur Berufsgruppe der Beamten, Richter oder Soldaten gehören, sind Sie unmittelbar berechtigt, einen "Riester-Vertrag" abschließen. Sie können aber auch dann „riestern“, wenn Ihr Ehepartner zum berechtigten Personenkreis gehört und in einen Riester-Vertrag einzahlt ("Huckepack"-Verfahren).

Rentenzahlung, Einmalzahlung

Die Sparer erhalten eine lebenslange Rente, deren Höhe sich nach dem im Vertrag angesparten Kapital bemisst. Diese Rente wird in regelmäßigen Teilbeträgen (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich) ausgezahlt. Alternativ können zum Rentenbeginn bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals als Einmalzahlung entnommen werden. Auszahlungsbeträge der privaten Altersvorsorge sind – soweit sie auf den staatlich geförderten Einzahlungen beruhen – in vollem Umfang nach dem dann geltenden Steuerrecht zu versteuern.

"Wohn-Riestern"

Weiterhin kann auch die selbstgenutzte Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge mit einbezogen werden ("Wohn-Riestern"). Das in einem Altersvorsorgevertrag angesparte und steuerlich geförderte Altersvorsorgevermögen kann ganz oder teilweise für die Anschaffung beziehungsweise Erstellung oder Entschuldung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie (eigenes Haus oder Eigentumswohnung) oder zum barrierereduzierten Umbau der eigenen Wohnung im Inland verwendet werden.

Staatliche Zulagen, steuerliche Förderung

Der Staat zahlt eine Grundzulage zuzüglich einer Kinderzulage für jedes Kind, für das Kindergeld ausgezahlt wird. Seit 2008 beträgt die Höhe der Grundzulage 154,00 Euro. Die Höhe der Kinderzulage beträgt für jedes vor dem 01.01.2008 geborene Kind 185,00 Euro. Für jedes nach dem 31.12.2007 geborene Kind beträgt sie 300,00 Euro. Seit 2008 erhalten Berufseinsteiger, die bis zum 25. Lebensjahr einen Vertrag abschließen, eine Extraprämie in Höhe von 200,00 Euro.

Neben den Zulagen besteht noch die Möglichkeit der steuerlichen Förderung durch den Sonderausgabenabzug. Dies gilt auch dann, wenn die Höchstbeträge für Altersvorsorgeaufwendungen, sonstige Vorsorgeaufwendungen und andere Sonderausgaben bereits voll ausgeschöpft werden.

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Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz


 
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1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
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jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
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