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Wer ist versichert, wie hoch ist der Beitrag? 

Versicherter Personenkreis

Nach dem Grundsatz "Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung" sind alle Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, auch pflegeversichert. Daneben sind bestimmte sozial schutzbedürftige Personen auch ohne gesetzliche Krankenversicherung pflegeversichert.

Wer in der privaten Krankenversicherung versichert ist, muss eine private Pflege-Pflichtversicherung abschließen.

Beitragshöhe

Die gesetzliche Pflegeversicherung wird durch Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert. Der Beitragssatz liegt seit 1. Januar 2015 bei 2,35 Prozent. Außer in Sachsen teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag zur Hälfte (je 1,175 Prozent). In Sachsen tragen die Arbeitnehmer hingegen 1,675 Prozent und die Arbeitgeber 0,675 Prozent. Dafür bleibt den sächsischen Arbeitnehmern der Buß- und Bettag als Feiertag erhalten. Das Arbeitsentgelt ist nur bis zur monatlichen Beitragsbemessungsgrenze beitragspflichtig.

Kinderlose Versicherte, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, müssen einen Zuschlag in der Höhe von 0,25 Prozent der beitragspflichtigen Bruttoeinkünfte zahlen.

Rentner müssen seit 1. April 2004 die Beiträge aus der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung allein tragen.

Weitere Informationen:


Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz


 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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