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Pflegefall! Was nun?
Was muss ich tun, wenn der Pflegefall eintritt?
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 20.01.2014 (Quelle: www.pflegenetz.sachsen.de)
- Kontakt zu den Pflegekassen oder der privaten Krankenkasse des zu Pflegenden aufnehmen
- Antragstellung bei der Pflegekasse auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit stellen. Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) ein Gutachten zu erstellen, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt. Der MDK kommt zu Ihnen.
- Begutachtung durch den MDK vorbereiten (gegebenenfalls Pflegetagebuch führen). Spätestens hier sollte der Hausarzt einbezogen werden.
- Entscheidung über die Pflegeform (ambulant oder stationär) treffen. In dieser Phase müssen Sie klären, wie die Pflege sichergestellt wird. In Frage kommt:
- Pflege durch Angehörige
- Pflege durch Pflegedienst (gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den Angehörigen)
- Unterbringung in einem Pflegeheim
- Klärung der Kostenfrage: Wer zahlt was? Die Pflegeversicherung zahlt nur einen Teil. Eigene Einkünfte und Vermögen sowie Unterhaltsleistungen von Angehörigen müssen eventuell eingesetzt werden. Gegebenenfalls zahlt auch die Sozialhilfe.
- Vertregung der Pflege klären: Wer springt ein, wenn die häusliche Pflege wegen Urlaub oder Krankheit nicht erbracht werden kann?
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 20.01.2014 (Quelle: www.pflegenetz.sachsen.de)