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Lebenslagen-> Gesundheit und Vorsorge-> Pflege von Angehörigen-> Pflegefall! Was nun?
Pflegefall! Was nun? 
Was muss ich tun, wenn der Pflegefall eintritt?


  • Kontakt zu den Pflegekassen oder der privaten Krankenkasse des zu Pflegenden aufnehmen
  • Antragstellung bei der Pflegekasse auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit stellen. Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) ein Gutachten zu erstellen, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt. Der MDK kommt zu Ihnen.
  • Begutachtung durch den MDK vorbereiten (gegebenenfalls Pflegetagebuch führen). Spätestens hier sollte der Hausarzt einbezogen werden.
  • Entscheidung über die Pflegeform (ambulant oder stationär) treffen. In dieser Phase müssen Sie klären, wie die Pflege sichergestellt wird. In Frage kommt:
    • Pflege durch Angehörige
    • Pflege durch Pflegedienst (gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den Angehörigen)
    • Unterbringung in einem Pflegeheim
  • Klärung der Kostenfrage: Wer zahlt was? Die Pflegeversicherung zahlt nur einen Teil. Eigene Einkünfte und Vermögen sowie Unterhaltsleistungen von Angehörigen müssen eventuell eingesetzt werden. Gegebenenfalls zahlt auch die Sozialhilfe.
  • Vertregung der Pflege klären: Wer springt ein, wenn die häusliche Pflege wegen Urlaub oder Krankheit nicht erbracht werden kann?

Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 20.01.2014 (Quelle: www.pflegenetz.sachsen.de)

 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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