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Lebenslagen-> Gesundheit und Vorsorge-> Leben mit einer Behinderung-> Frühberatung, Früherkennung...
Frühberatung, Früherkennung, Frühförderung 

Behinderungen sollen und müssen so früh wie möglich erkannt und entsprechende Behandlungsmöglichkeiten schnellstmöglich eingeleitet werden. Je eher eine verlässliche Diagnose vorliegt, je frühzeitiger eine fundierte Förderung beginnt, desto größer sind die Chancen, eine Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen oder eine Verschlimmerung zu verhüten.

Vorsorge (auch Prophylaxe oder Prävention genannt) und Früherkennung sind wichtige Maßnahmen, um Krankheiten vorzubeugen und zu vermeiden beziehungsweise um zu erkennen, dass eine Behinderung droht oder bereits eingetreten ist.

Begleitung und Vorsorge während der Schwangerschaft

Werdende Mütter können schon während der Schwangerschaft sowohl die Begleitung und Beratung durch Hebamme und Arzt, als auch Vorsorgemaßnahmen in Anspruch nehmen. Das dient der Gesunderhaltung und ermöglicht es, eventuelle Risiken schon im Vorfeld zu erkennen und zu behandeln.


VERWANDTES THEMA:

Vorsorge und Früherkennung bei Säuglingen und Kindern

Für Säuglinge und Kinder werden eine Reihe von Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen angeboten wie das sogenannte Neugeborenen-Screening und die Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9 und J1 für Kinder und Jugendliche.


Wird bei Säuglingen und Kleinkindern eine Störung der Gesundheit oder der Entwicklung festgestellt oder droht eine solche Störung, kann das Kind Leistungen zur Früherkennung und Frühförderung erhalten.


DETAILS:


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. 20.01.2014

 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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