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Ermäßigung bei oder Befreiung von der Kurtaxe 

Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 und höher erhalten in der Regel aufgrund ihrer höheren Kurbedürftigkeit eine Ermäßigung bei der Zahlung der Kurtaxe von bis zu 50 Prozent.

Außerdem werden in der Regel Begleitpersonen eines Schwerbehinderten von der Kurtaxe befreit, wenn dieser auf ständige Begleitung angewiesen ist (Merkzeichen B).

Die Einzelheiten ergeben sich aus den Kurtaxe-Satzungen der jeweiligen Gemeinden und können bei den Gemeinde- oder Kurverwaltungen erfragt werden.

Hinweis: Als Legimitation für die Inanspruchnahme der Ermäßigung beziehungsweise Befreiung wird in der Regel die Vorlage des Schwerbehindertenausweises verlangt.

Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 08.01.2014

 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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