Gmeinde Moritzburg
Beginn der Navigation
Navigation überspringen
Ende der Navigation
Beginn des Hauptinhaltes
Hauptinhalt überspringen

Behördenwegweiser



Lebenslagen-> Gesundheit und Vorsorge-> Leben mit einer Behinderung-> Finanzielle und andere Hilfen-> Sonstige Hilfen-> Zuzahlungen in der Rentenve...
Zuzahlungen in der Rentenversicherung 

Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, die Rehabilitationsmaßnahmen in Anspruch nehmen, haben zu den stationären Leistungen zur medizinischen Rehabilitation eine Zuzahlung zu leisten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann von dieser vollständig oder teilweise abgesehen werden. Die Zuzahlung beträgt EUR 10,00 für jeden Tag der stationären Leistungen und muss für höchstens 42 Tage im Kalenderjahr geleistet werden. Bei stationären Heilbehandlungen im unmittelbaren Anschluss an eine Krankenhausbehandlung (Anschlussrehabilitation) fällt die Zuzahlung jedoch längstens für 14 Tage innerhalb eines Kalenderjahres an.

Bei mehreren stationären Leistungen innerhalb eines Kalenderjahres sind alle Tage der Zuzahlung an den Rentenversicherungsträger und an die Krankenkassen zu berücksichtigen und somit anzurechnen.

Eine Zuzahlung ist nicht zu leisten,

  • wenn die oder der Betroffene das 18. Lebensjahr bei der Antragstellung noch nicht vollendet hat oder
  • Übergangsgeld bezogen wird.
Hinweis: Auf Antrag kann die oder der Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise von der Zuzahlung befreit werden, wenn diese sie beziehungsweise ihn unzumutbar belasten würde. Nähere Auskünfte darüber gibt der jeweilige Rentenversicherungsträger.

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz


 
Eine Seite zurück  Zur Startseite  
E-Mail  Zu den Favoriten hinzufügen Zur Anmeldung



Aktuelles


Ratsinformationssystem


Moritzburg Information


Amt24


Schloss Moritzburg


Ortsentwicklung

Beginn der Blöcke
Blöcke überspringen
Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
© Gemeinde Moritzburg
Impressum
Datenschutzerklärung
Zum Seitenanfang