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Krankenversicherung für schwerbehinderte Menschen 

Schwerbehinderte Menschen, die nicht pflichtversichert sind, können freiwillig einer gesetzlichen Krankenkasse beitreten. Der Beitritt muss innerhalb von drei Monaten nach Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft erklärt werden. Im Regelfall beginnt die Dreimonatsfrist mit der Bekanntgabe des Feststellungsbescheids.

Hinweis: Das Recht zum Beitritt hängt im Allgemeinen davon ab, ob der schwerbehinderte Mensch, sein Ehepartner beziehungsweise Lebenspartner oder ein Elternteil bestimmte Vorversicherungszeiten erfüllt hat. Ferner kann die Beitrittsberechtigung von einem bestimmten Lebensalter an ausgeschlossen sein.

Kinder, die wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, können unabhängig von einer Altersgrenze familienversichert bleiben. Die Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass

  • ein versicherter Elternteil vorhanden ist,
  • das Kind kein oder nur ein geringfügiges Einkommen hat, das einen bestimmten monatlichen Betrag (Einkommensgrenze) nicht überschreitet und
  • es anderweitig nicht selbst Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall hat.

Die Behinderung muss darüber hinaus zu einem Zeitpunkt vorgelegen haben, in dem bereits eine Familienversicherung bestand.

Nähere Auskünfte erteilen Ihnen die gesetzlichen Krankenkassen.


Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz


 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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