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Pflegeversicherung, Rehabilitationsträger, Integrationsamt
Die gesetzliche Pflegeversicherung beteiligt sich unter gewissen Voraussetzungen an den Kosten der Herstellung der Barrierefreiheit in der Wohnsituation der Betroffenen. Genauere Auskünfte erteilen die Pflegekassen und die Wohnberatungsstellen.
Die Kosten für die Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behindertengerechten Wohnung übernehmen verschiedene Rehabilitationsträger (zum Beispiel Agentur für Arbeit, Rentenversicherungsträger, Sozialhilfeträger). Nachrangig können Leistungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe beim Integrationsamt beantragt werden.
Es empfiehlt sich, frühzeitig mit jenem Rehabilitationsträger Kontakt aufzunehmen, den Sie selbst für zuständig halten, oder wenden Sie sich an eine der gemeinsamen Servicestellen der Rehabilitationsträger in Sachsen.
- Kommunaler Sozialverband Sachsen (KSV), Außenstelle Chemnitz – Integrationsamt
Amt24-Behördenwegweiser - Servicestellen der Rehabilitationsträger in Sachsen
Deutsche Rentenversicherung
HINWEIS: Sowohl die gemeinsamen Servicestellen als auch die Rehabilitationsträger (zum Beispiel Kranken-, Renten-, Unfallversicherung und Träger der sozialen Entschädigung) nehmen Anträge entgegen – selbst dann, wenn eigentlich ein anderer Rehabilitationsträger zuständig ist. Ein besonderes Zuständigkeitsklärungsverfahren garantiert den Betroffenen dabei die schnelle Leistungserbringung.
Weitere Auskünfte erteilen die Wohnberatungsstellen der Kreisfreien Stadt oder des Landkreises.
Freistaat Sachsen
Der Freistaat Sachsen fördert die nachträgliche bedarfsgerechte Anpassung bestehender Wohngebäude und Wohnungen für integrative generationenübergreifende Wohnformen mit einem öffentlichen Darlehen.
Der Schwerpunkt liegt auf Lösungen, die für ältere Menschen, Familien mit Kindern und Menschen mit Behinderungen gleichermaßen geeignet sind. Sie sollen für alle Wohn-, Betätigungs- und Kommunikationsmöglichkeiten bieten und gleichzeitig für eine eventuelle Phase der Betreuung geeignet sein.
DETAILS:
- Mehrgenerationenwohnen
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. 20.01.2014