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Lebenslagen-> Gesundheit und Vorsorge-> Leben mit einer Behinderung-> Finanzielle und andere Hilfen-> Rund ums Wohnen
Rund ums Wohnen 

Wohngeld

Bei der Beantragung von Wohngeld werden schwerbehinderte Menschen gesondert unterstützt. So können bei der Ermittlung des Gesamteinkommens, das der Berechnung der Höhe des Wohngeldanspruchs zugrunde gelegt wird, folgende Freibeträge abgesetzt werden:

  • EUR 1.500 für jeden schwerbehinderten Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von
    • 100 oder
    • wenigstens 80, wenn der schwerbehinderte Mensch zugleich häuslich pflegebedürftig im Sinne des § 14 des Elften Buches Sozialgesetzbuch ist.
  • EUR 1.200 für jeden schwerbehinderten Menschen mit einem GdB von 50 bis unter 80, wenn der schwerbehinderte Mensch zugleich häuslich pflegebedürftig im Sinne des § 14 des Elften Buches Sozialgesetzbuch ist.

Der Begriff "häuslich" ist in beiden Fällen wörtlich zu nehmen. Die häusliche Pflegebedürftigkeit ist durch das Merkzeichen H im Schwerbehindertenausweis oder durch Vorlage eines Bescheides über Pflegegeld oder Pflegesachleistungen für häusliche oder teilstationäre Pflege nachzuweisen.

Förderung von Umbauten

Behinderte Menschen können finanzielle Unterstützung von den Rehabilitationsträgern erhalten, um ihre Wohnung behindertengerecht ausstatten beziehungsweise umbauen zu lassen.
Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium des Innern. 16.01.2015


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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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