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Integrationsprojekte sind
- rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen (Integrationsunternehmen),
- unternehmensinterne Betriebe (Integrationsbetriebe) und
- Abteilungen (Integrationsabteilungen).
Sie sind Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes und dienen der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen, deren Teilhabe auf dem Arbeitsmarkt trotz Ausschöpfung aller Fördermöglichkeiten auf besondere Schwierigkeiten stößt.
Integrationsprojekte werden aus Mitteln der Ausgleichsabgabe gefördert. Sie können finanzielle Unterstützung für Aufbau, Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung einschließlich betriebswirtschaftlicher Beratung und für besonderen Aufwand erhalten.
HINWEIS: Integrationsfirmen in Sachsen haben sich zu einer Landesarbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen. Eine Übersicht über die Mitgliedsfirmen und deren Geschäftsfelder finden Sie in deren Internetauftritt in der Rubrik "Mitglieder":
Zielgruppen
Integrationsprojekte richten sich vor allem an folgende Menschen mit Behinderungen:
- schwerbehinderte Menschen mit geistiger oder seelischer Behinderung oder einer schweren Körper-, Sinnes- oder Mehrfachbehinderung
(Die Behinderung muss sich für die Betroffenen im Arbeitsleben so nachteilig auswirken, dass sie allein oder zusammen mit weiteren vermittlungshemmenden Umständen die Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt außerhalb eines Integrationsprojekts erschwert oder verhindert.) - schwerbehinderte Menschen, die nach gezielter Vorbereitung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) oder in einer psychiatrischen Einrichtung für einen Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt in Betracht kommen und auf diesen Übergang vorbereitet werden sollen
- schwerbehinderte Menschen nach Beendigung einer schulischen Bildung, die nur dann Aussicht auf eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben, wenn sie zuvor in einem Integrationsprojekt an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen teilnehmen und dort beschäftigt und weiterqualifiziert werden
Aufgaben
Integrationsunternehmen müssen mindestens 25 Prozent schwerbehinderte Menschen der genannten Zielgruppen beschäftigen. Ihr Anteil an allen beschäftigten Mitarbeitern soll aber 50 Prozent nicht übersteigen.
Die Integrationsprojekte haben folgende Aufgaben:
- Sie bieten den schwerbehinderten Menschen eine Beschäftigung und arbeitsbegleitende Betreuung an, unterstützen, soweit es notwendig ist, die berufliche Fort- und Weiterbildung oder geben Gelegenheit zur Teilnahme an außerbetrieblichen Maßnahmen.
- Sie unterstützen die schwerbehinderten Mitarbeiter bei der Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und bieten vorbereitende Maßnahmen.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. 20.01.2014