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Untersuchungen für Kinder und Jugendliche 

Allgemeine Informationen

Versicherte Kinder haben bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres, sowie nach Vollendung des 10. Lebensjahres Anspruch auf eine Untersuchung zur Früherkennung von Krankheiten, die ihre körperliche oder geistige Entwicklung in nicht geringfügigem Maße gefährden.

Die Früherkennungsmaßnahmen bei Kindern in den ersten sechs Lebensjahren umfassen insgesamt neun Untersuchungen, die so genannten Früherkennungsuntersuchungen.

Die U1 bis U9 sind neun kostenlose ärztliche Vorsorgeuntersuchungen. Mithilfe dieser Untersuchungen können Krankheiten und Fehlentwicklungen frühzeitig erkannt und behandelt werden. Diese Untersuchungen werden vom niedergelassenen Kinder- oder Hausarzt durchgeführt.


WEITERE INFORMATIONEN:

Weitere Vorsorgeuntersuchungen

Untersuchung im 4. Lebensjahr

In Sachsen existiert zwischen dem 3. und 4. Geburtstag die freiwillige Möglichkeit, in den Kindertageseinrichtungen durch einen Kinder- und Jugendarzt des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (Gesundheitsamt) die Seh- und Hörfähigkeit, sowie die Beweglichkeit und das Sprachvermögen des Kindes untersuchen zu lassen.

Schulaufnahmeuntersuchung

Dabei muss vor der Einschulung jedes Kind schulärztlich untersucht werden, um festzustellen, ob Gesundheit und Entwicklungsstand den Anforderungen in der Grundschule entsprechen.

Schuluntersuchung

Diese Untersuchung wird in der 2. oder 3. Klasse sowie in der 6. Klasse durch einen Kinder- und Jugendarzt des zuständigen Gesundheitsamtes vorgenommen. Die Eltern können diese Untersuchungen auch bei ihrem Kinder-/Hausarzt durchführen lassen, tragen dann aber die Kosten der Untersuchung selbst.

Jährliche Untersuchung auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten

Der Jugendzahnärztliche Dienst der Gesundheitsämter bietet jährliche Vorsorgeuntersuchungen in den Kindergärten, sowie Schulen bis zur Klasse 7, in Ausnahmen bis zur Klasse 10, an.

Zudem wird eine Gruppenprophylaxe durchgeführt, die aus vier Säulen besteht: Erlernen der richtigen Mundhygiene, Beratung zur zahngesunden Ernährung, Motivation zum regelmäßigen Zahnarztbesuch und dem Einverständnis der Eltern zur Auftragung von Fluoridlack.

Jugendgesundheitsuntersuchung

Zwischen dem vollendeten 12. und dem vollendeten 15. Lebensjahr haben Jugendliche Anspruch auf eine kostenlose Jugendgesundheitsuntersuchung (J1) beim niedergelassenen Kinder- bzw. Hausarzt.

Ziel der Untersuchung ist die Früherkennung von Erkrankungen, die die körperliche, geistige und soziale Entwicklung gefährden. Dabei können Themen wie Alkohol, Drogen oder Empfängnisverhütung angesprochen werden.

Untersuchung für Auszubildende unter 18 Jahren

Hierbei müssen sich Auszubildende unter 18 Jahren vor Beginn der Tätigkeit ärztlich untersuchen lassen und dem Arbeitgeber die Bescheinigung über die Erstuntersuchung vorlegen. Die Untersuchung dient dazu, sie in der ersten Zeit der Ausbildung und während der beruflichen Tätigkeit vor Gesundheitsschäden zu schützen.

Ärztliche Untersuchung für Studierende

Je nach Zulassungsbedingungen der jeweiligen Hochschule benötigen Studierende im Rahmen der Immatrikulation eine ärztliche Bescheinigung.

DETAILS:


HINWEIS: Ziel dieser Untersuchungen ist es, möglichst früh Gesundheits- und Entwicklungsstörungen festzustellen, da diese je früher sie entdeckt werden umso besser behandelt werden können. Zudem sichern die Untersuchungen im Schulalter einen erfolgreichen Schulbesuch ab und geben hinsichtlich notwendiger medizinischer, therapeutischer und schulischer Fördermaßnahmen Informationen.


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. 20.01.2014

 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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