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Allgemeine Informationen
Die Begriffe "Vorsorge" und "Früherkennung" werden im allgemeinen Sprachgebrauch oft synonym verwendet.
Dabei ist Vorsorge im medizinischen Sinn all das, was dazu beiträgt, der Entstehung von Krankheiten vorzubeugen und daher als Prophylaxe oder Prävention bezeichnet wird.
Das Ziel von Früherkennungsuntersuchungen ist dagegen, ganz im Wortsinn, bestimmte Krankheiten gezielt und möglichst frühzeitig zu entdecken.
Je früher eine Krankheit entdeckt wird, desto wirkungsvoller lässt sie sich meist behandeln. Krankheiten wie Bluthochdruck, Herzinfarkt, Krebs oder Schlaganfall sind oft Folgen unserer Wohlstandsgesellschaft und treten immer häufiger auf. Ihre Behandlung kostet das Gesundheitssystem jedes Jahr hohe Summen. Darüber hinaus verursachen sie Sorge und Leid für Betroffene und deren Angehörige.
Zur Vorsorge gehören neben einer vernünftigen Ernährung und ausreichend Bewegung auch der Verzicht auf das Rauchen und das Trinken großer Mengen Alkohol. Zudem sind regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen wichtig, um eine funktionierende Vorbeugung zu gewährleisten.
Damit eröffnet sich jedem Einzelnen die Möglichkeit, für seine Gesundheit Verantwortung zu übernehmen und damit aktiv daran zu arbeiten, fit bis ins hohe Alter zu bleiben.
Die Arbeit mit Gesundheitszielen ist auf Landesebene eine Möglichkeit, um bestimmte Schwerpunkte der Vorsorge- und Früherkennung besonders in den Blick zu nehmen.
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Sächsische Gesundheitsziele
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DETAILS:
- Früherkennung und Frühförderung
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Schutzimpfungen
Amt24-Verfahrensbeschreibungen
Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Erwachsene
Besonders bei Kindern im Vorschulalter haben Sprachentwicklungsauffälligkeiten und Beeinträchtigungen der Motorik in den letzten Jahren deutlich zugenommen.
Da alle Behandlungsmaßnahmen umso wirksamer sind, je früher und je konsequenter sie durchgeführt werden, ist es wichtig, bereits ab der Geburt alle Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen wahrzunehmen.
Denn versicherte Kinder haben je nach ihrem Alter ein Recht auf eine Untersuchung zur Früherkennung von Krankheiten, die ihre körperliche oder geistige Entwicklung in nicht geringfügigem Maße gefährden.
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Untersuchungen für Kinder und Jugendliche
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- Untersuchung bei Jugendlichen unter 18 Jahren, die in das Berufsleben eintreten
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Für Erwachsene gibt es eine Vielzahl von Früherkennungsuntersuchungen. So haben Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem 36. Lebensjahr jedes zweite Jahr Anspruch auf eine ärztliche Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten.
Darüber hinaus gibt es ab einem bestimmten Alter jährlich Anspruch auf Untersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen.
DETAILS:
- Gesundheits-Check-Up
- Krebsfrüherkennungsuntersuchung
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Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen
Amt24-Verfahrensbeschreibungen
WEITERE INFORMATIONEN:
- Krebsfrüherkennungs-Richtlinien
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Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinien
Gemeinsamer Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen
Dennoch nutzen noch immer viel zu wenige Menschen die Möglichkeit, an regelmäßigen Gesundheitsuntersuchungen teilzunehmen, obwohl die meisten und wichtigsten dieser Früherkennungsuntersuchungen sogar völlig kostenlos sind.
Es besteht auch die Möglichkeit, neben den fest etablierten Programmen zur Früherkennung zusätzlich angebotene individuelle Gesundheitsleistungen durchführen zu lassen. Diese erfolgen allerdings auf eigene Rechnung.
Um dabei für Sie sinnvolle Früherkennungsuntersuchungen auszuwählen, sind Beratung, aber auch Eigenverantwortung gefragt. Denn der medizinische Fortschritt kann nicht ein gezieltes Informieren ersetzen.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. 20.01.2014