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Partner beim Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern 

Gesetzliche Unfallversicherung

Als Arbeitnehmer oder Auszubildender sind Sie gesetzlich unfallversichert. Die Unfallversicherung kommt für Behandlungskosten auf, die entstehen, wenn Ihnen am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin ein Unfall passiert.

Ziel ist es, die Erwerbsfähigkeit des Versicherten so weit wie möglich wiederherzustellen. Für Ihre Anmeldung zur Unfallversicherung ist Ihr Arbeitgeber zuständig, der auch alleine die Beiträge bezahlt. Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften, die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft und die Unfallkassen.

Je nach Einzelfall werden die Leistungen der Unfallversicherung als Geldleistungen (zum Beispiel Verletztengeld, Behandlungs- und Rehabilitationskosten) oder Sachleistungen (zum Beispiel Krankenbehandlung, Hilfsmittel) erbracht. Die sonst übliche Zuzahlung entfällt.

Hinweis: Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (e. V.) bietet bundesweit unter einer einheitlichen Rufnummer allgemeine Informationen an:
  • 0800 6050404

Betriebsarzt

Bei gefährlichen oder gesundheitsschädlichen Tätigkeiten müssen Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, sich regelmäßig medizinisch untersuchen zu lassen.

Zu diesem Zweck müssen Arbeitgeber einen Betriebsarzt bestellen. Dieser kann entweder ein Angestellter des Unternehmens oder ein externer Arzt sein.

In größeren Betrieben kann auch eine eigene betriebsärztliche Abteilung eingerichtet werden, in der mehrere Betriebsärzte tätig sind.

Hinweis: Als Betriebsarzt kann nur ein Arzt bestellt werden, der eine entsprechende Ausbildung zum Facharzt für Arbeitsmedizin absolviert hat oder berechtigt ist, die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen.

Neben der Untersuchung der Arbeitnehmer und der Ermittlung, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind, kann der Betriebsarzt auch Impfungen durchführen und Empfehlungen für Verbesserungen der gesundheitlichen Arbeitsbedingungen abgeben.

Des Weiteren unterstützt er Eingliederungsmaßnahmen (zum Beispiel für behinderte Mitarbeiter).

Fachkraft für Arbeitssicherheit/Sicherheitsbeauftragter

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Sicherheitsbeauftragte unterstützt den Arbeitgeber bei der Einhaltung und Umsetzung des Arbeitsschutzes. Damit sollen Gesundheitsgefahren im Unternehmen verringert, beziehungsweise Unfälle und Berufskrankheiten möglichst verhindert werden.

Der Arbeitgeber muss die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Ingenieur, Techniker oder Meister) schriftlich bestellen und ihr die Aufgaben übertragen.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit muss über die erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Zum Beispiel berät sie den Arbeitgeber bei der Planung und Ausführung von Betriebsanlagen oder der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und überprüft diese sicherheitstechnisch vor Inbetriebnahme oder Einführung. Sie kann Mitarbeiter des Unternehmens sein oder eines überbetrieblichen sicherheitstechnischen Dienstes.

Der Sicherheitsbeauftragte befasst sich mit der Sicherheit der Betriebsanlagen, Arbeitsbedingungen, Arbeitsmittel und der sicheren Gestaltung der Arbeitsplätze. Er führt auch Belehrungen über die Sicherheit am Arbeitsplatz und über Arbeitsschutzmaßnahmen der Mitarbeiter durch.

Arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Dienst

Anstelle eines eigenen Betriebsarztes und einer eigenen Fachkraft für Arbeitssicherheit werden viele Betriebe von arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Diensten betreut, die die Aufgaben eines Betriebsarztes beziehungsweise einer Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehmen.

Arbeitsmedizinische Dienste sind in der Regel externe Unternehmen, die mit der Betreuung der Mitarbeiter beauftragt werden. Sie beraten mit den Mitarbeitern, wie diese selbst dazu beitragen können, ihre Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu erhalten, zu verbessern und zu fördern (zum Beispiel durch regelmäßige Pausen).

Zudem können Sprechstunden für die Mitarbeiter und die Durchführung von Impfungen zum Angebot des arbeitsmedizinischen Dienstes gehören.


Weitere Informationen:


Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz


 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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