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Allgemeine Informationen
Auch in der Arbeitswelt ist das Thema Gesundheit relevant. So gibt es beispielsweise bestimmte Berufe in denen gesundheitliche Anforderungen erfüllt sein müssen.
Arbeits- und Unfallversicherungsschutz
Um gesundheitlichen Problemen in der Arbeitswelt vorzubeugen und Arbeitnehmer entsprechend zu schützen, gibt es eine Reihe von Gesetzen zum Arbeitsschutz und die Unfallverhütungsvorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung.
Weitere Informationen:
Berufskrankheiten
Trotz der Maßnahmen des Arbeitsschutzes können durch eine berufliche Tätigkeit Krankheiten entstehen beziehungsweise verschlimmert werden (zum Beispiel bestimmte Krebsarten durch eine Tätigkeit mit Asbest). In diesen Fällen kann eine Berufskrankheit vorliegen.
Unter welchen Voraussetzungen eine Berufskrankheit anerkannt wird, ergibt sich aus dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch und Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung, der "Liste der Berufskrankheiten". Wenn Sie im Rahmen einer Berufskrankheit gegebene Voraussetzungen erfüllen, stehen Ihnen bestimmte Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu.
Weitere Informationen:
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Berufskrankheiten-Verordnung
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Partner für den Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern
Es gibt verschiedene Partner, die dem gesundheitlichen Schutz von Arbeitnehmern und der Einhaltung beziehungsweise der Überwachung der arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften dienen, zum Beispiel:
- Arbeitsschutzverwaltung
- Gesetzliche Unfallversicherung
- Betriebsarzt
- Fachkraft für Arbeitssicherheit/Sicherheitsbeauftragter
- Arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Dienst
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Partner beim Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern
Amt24-Informationen
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz