Lebenslagen-> Gesundheit und Vorsorge-> Gesundheit-> Vorsorge- und Rehabilitatio...
Allgemeine Informationen
Bei chronischen Krankheiten oder im Rahmen einer Behandlung kann eine Vorsorge- oder eine Rehabilitationsmaßnahme helfen, den allgemeinen Gesundheitszustand zu stärken oder die Heilung zu beschleunigen.
Auch nach schweren Unfällen müssen Patienten oft längere Zeit in einer Rehabilitationseinrichtung verbringen, um ihren Gesundheitszustand wieder herzustellen.
Die Kosten für eine medizinische Rehabilitation werden von den zuständigen Sozialleistungsträgern übernommen, wenn die Rehabilitationsmaßnahme medizinisch notwendig ist.
Die Krankenkassen und die übrigen Träger der medizinischen Rehabilitation haben Versorgungsverträge mit Rehabilitationseinrichtungen abgeschlossen, um eine Rehabilitation ihrer Versicherten in diesen Einrichtungen zu gewährleisten.
Weitere Informationen:
-
Kurorte und Heilbäder in Sachsen
Sächsischer Heilbäderverband e. V.
Träger von medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen
Neben der gesetzlichen Krankenversicherung können auch die folgenden Einrichtungen als Träger von medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen infrage kommen:
- gesetzliche Unfallversicherung (wenn die medizinische Rehabilitation aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit notwendig ist)
- gesetzliche Rentenversicherung und Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
- Träger der Kriegsopferversorgung und Träger der Kriegsopferfürsorge (für Wehrdienst- und Kriegsgeschädigte und Opfer von Gewalt)
- Träger der öffentlichen Jugendhilfe
- Träger der Sozialhilfe
Zur Klärung der Frage, wer für Sie der zuständige Träger ist, können Sie sich entweder unmittelbar an einen der vorgenannten Träger oder an die gemeinsame Servicestelle der Rehabilitationsträger wenden.
-
Servicestellen der Rehabilitationsträger in Sachsen
Deutsche Rentenversicherung
Erstattung von Rehabilitationskosten
Wenn Sie möchten, dass ein Rehabilitationsträger für den Großteil der Rehabilitationskosten aufkommt, müssen Sie mit einer Empfehlung Ihres behandelnden Arztes eine medizinische Rehabilitationsleistung beantragen. Näheres dazu finden Sie in den Internetauftritten Ihres Versicherungsträgers oder Ihrer Krankenkasse.
Beachten Sie, dass die Träger der Sozialversicherung Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nicht vor Ablauf von vier Jahren nach Durchführung solcher oder ähnlicher Leistungen, deren Kosten auf Grund öffentlich-rechtlicher Vorschriften getragen oder bezuschusst worden sind, bewilligt. Es sei denn, eine vorzeitige Maßnahme ist aus medizinischen Gründen dringend erforderlich.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz