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Allgemeine Informationen
Die Palliativversorgung ist eine umfassende Betreuung von Patienten mit einer unheilbaren, fortschreitenden Erkrankung, welche bereits ein weit fortgeschrittenes Stadium erreicht hat. Dies bedeutet, dass eine heilende Therapie nicht möglich und die Lebenserwartung begrenzt ist.
Dabei sind die obersten Ziele dieser Betreuung die Linderung von körperlichen Beschwerden zur Verbesserung der Lebensqualität. Die Palliativversorgung umfasst daher nicht nur die Behandlung von Symptomen, sondern kümmert sich ganzheitlich um die Bedürfnisse des Patienten und seiner Angehörigen. Dabei dient die Symptomkontrolle der Linderung von körperlichen Schmerzen und Symptomen wie Übelkeit, Müdigkeit, Appetitlosigkeit und Luftnot, während unterstützende Therapien, die durch die Erkrankung oft auftretenden psychosozialen Probleme lindern sollen.
Palliativerkrankungen können beispielsweise Krebserkrankungen, AIDS oder auch neurologische Erkrankungen sein.
Aufgrund der außergewöhnlichen körperlichen und psychischen Belastung von Palliativpatienten erfordert deren Betreuung spezielle Ansätze und Arbeitsweisen.
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Multiprofessionelle und interprofessionelle Zusammenarbeit:
Diese soll eine individuelle Betreuung des Patienten und seiner Angehörigen bis zum Tod, durch ein multiprofessionelles Team aus Ärzten, Pflegekräften, Seelsorger, Sozialarbeiter sowie Institutionen wie Krankenhäuser, Palliativstationen und Hospizen ermöglichen. -
Schaffung von Vertrauen:
Das multiprofessionelle Team sollte einen offenen und ehrlichen Umgang mit dem Palliativpatienten und dessen Angehörigen pflegen. Dadurch soll sich der Patient sicher, geborgen und ernst genommen fühlen. -
Ganzheitlicher Ansatz:
Die Betreuer konzentrieren sich auf den ganzen Menschen, nicht nur auf die Erkrankung. -
Förderung der Lebensqualität:
Spezialisierte ärztliche und pflegerische Fachkräfte lindern Schmerz und Symptome wie Üblekeit, Depression, Appetitlosigkeit, etc. und beeinflussen so die Lebensqualität positiv. -
Akzeptanz des Todes:
Der Tod wird als Teil des Lebens akzeptiert. Der sterbende Mensch wird dabei begleitet. Eine aktive Sterbehilfe wird abgelehnt. -
Respekt vor dem Patienten:
Die Autonomie des Patienten wird respektiert und seine persönlichen Wünsche werden akzeptiert. -
Hilfe für die Angehörigen:
Diese umfasst zum Beispiel eine Unterstützung bei der Pflege oder eine psychosoziale Unterstützung von Familie und Freunden.
WEITERE INFORMATIONEN:
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Informationen zur Sterbebegleitung
Bundesärztekammer
Phasen der Palliativversorgung
Bei der Palliativversorgung sind krankheitsbedingt drei Phasen der Betreuung zu unterscheiden.
Die Rehabilitationsphase bezeichnet die Wiedereingliederung eines Kranken in das berufliche oder gesellschaftliche Leben. Das Ziel der Rehabilitationsphase in der Palliativmedizin ist, dass der Patient ein aktiveres Leben führen kann und durch eine gute Symptomkontrolle bestmögliche Mobilität wiedererlangt.
Mit Terminalphase werden die letzten Wochen eines Schwerkranken vor seinem Tod bezeichnet.
Die dritte Phase ist die Sterbephase oder Finalphase.
Die palliativmedizinische Versorgung kann zum Teil ambulant über Hausärzte oder stationär in Krankenhäusern erfolgen. Einige Krankenhäuser verfügen über sogenannte Brückenteams. Diese gewährleisten eine palliativmedizinische Versorgung im häuslichen Umfeld mit Bezug zu stationären Einrichtungen wie Palliativstationen.
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Standorte Hospizarbeit und Palliativmedizin, Standorte SAPV
Landesverband für Hospizarbeit und Palliativmedizin Sachsen e. V.
Spezialisierte Palliativversorgung – SAPV
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung dient dem Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen zu erhalten, zu fördern und zu verbessern. So soll ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in einer vertrauten häuslichen oder familiären Umgebung ermöglicht werden. Grundsätzlich sollen dabei die Symptome der Erkrankung, über einen medizinisch-pflegerischen Ansatz, individuell gelindert werden.
Die SAPV kann im Haushalt des schwerstkranken Menschen oder seiner Familie oder in stationären Pflegeeinrichtungen erbracht werden. Im Mittelpunkt der Versorgung stehen immer die individuellen Bedürfnisse und Wünsche des Patienten, sowie seiner Angehörigen.
Die SAPV ergänzt somit das bestehende Versorgungsangebot. Sie kann als alleinige Beratungsleistung, additiv unterstützende Teilversorgung oder vollständige Patientenbetreuung erbracht werden.
Ein Anspruch auf SAPV besteht wenn:
- Sie an einer nicht heilbaren, fortschreitenden und so weit fortgeschrittenen Erkrankung leiden, dass dadurch ihre Lebenserwartung begrenzt ist und
- Sie eine besonders aufwändige Versorgung benötigen, die nach den medizinischen und pflegerischen Erfordernissen auch ambulant erbracht werden kann.
HINWEIS: Die SAPV kann nur von einer behandelnden Vertragsärztin oder von einem behandelnden Vertragsarzt verordnet werden. Die Krankenkasse übernimmt bis zu einer Entscheidung über die weitere Leistungserbringung die Kosten für die verordneten und erbrachten Leistungen, wenn Sie die Verordnung spätestens am dritten Arbeitstag nach deren Ausstellung der Krankenkasse vorgelegt haben.
Die SAPV darf ausschließlich von Leistungserbringern erbracht werden, die in einer interdisziplinären Versorgungsstruktur organisiert sind. Diese besteht insbesondere aus qualifizierten Ärzten und Pflegefachkräften unter Beteiligung der ambulanten Hospizdienste.
Die SAPV umfasst unter anderem Folgende Inhalte:
- Koordination der spezialisierten palliativmedizinischen und palliativpflegerischen Maßnahmen
- Versorgung im Rahmen einer multiprofessionellen Zusammenarbeit
- Symptomlinderung durch Anwendung von Medikamenten oder anderen Maßnahmen
- Erstellen eines individuellen Behandlungsplans sowie vorbeugendes Krisenmanagement und Bedarfsintervention
- Ruf-, Notfallinterventionsbereitschaft rund um die Uhr im Rahmen der zu erbringenden Maßnahmen
- Beratung, Anleitung und Begleitung der Patienten und ihrer Angehörigen zur palliativen Versorgung
- psychosoziale Unterstützung im Umgang mit der schweren Erkrankungen durch eine enge Zusammenarbeit mit beispielsweise der Seelsorge, Sozialarbeit und ambulanten Hospizdiensten
Der Gemeinsame Bundesausschuss bestimmt in seinen Richtlinien, welche Anforderungen an die Erkrankungen sowie an den besonderen Versorgungsbedarf der Versicherten für die Durchführung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung bestehen.
WEITERE INFORMATIONEN:
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Spezialisierte Ambulante Palliativversorgungs-Richtlinie
Gemeinsamer Bundesausschuss
Freigabevermerk
Sächsische Landesärztekammer. 20.01.2014