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Der erste Ansprechpartner bei gesundheitlichen Problemen ist in der Regel der Hausarzt. Denn das deutsche Gesundheitssystem basiert auf dem "Hausarztmodell".
Demnach hat jeder Patient das Recht, einen Arzt seines Vertrauens aufzusuchen, der ihn als Hausarzt betreut. Da auch Hausbesuche, wenn Sie das Haus einmal krankheitsbedingt nicht verlassen können, vom Hausarzt durchgeführt werden, sollten Sie sich gut überlegen, welchen Arzt Sie als Ihren Hausarzt wählen. Örtliche Nähe sollte keinesfalls der einzige Entscheidungsgrund sein.
Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin bietet Informationen, worauf Sie bei der Auswahl des Arztes achten sollten.
Hausärzte sind hauptsächlich Fachärzte für Allgemeinmedizin, aber auch hausärztlich niedergelassene Fachärzte für Innere Medizin. Wenn Sie mit einem speziellen Problem zu Ihrem Hausarzt kommen, wird er Sie bei Unsicherheiten oder bei besonders schwierigen medizinischen Problemen an einen Facharzt auf einem bestimmten medizinischen Gebiet (zum Beispiel Haut- oder Nervenerkrankungen) überweisen.
Ihr Hausarzt ist auch der erste Ansprechpartner für Überweisungen zu Fachärzten. Auch wenn Sie bei einem Facharzt in Behandlung sind, können Sie jederzeit eine Überweisung an einen anderen Facharzt erhalten. Als Patient haben Sie zudem das Recht, jederzeit die Meinung eines zweiten Arztes einzuholen oder den Arzt zu wechseln.
Im Freistaat Sachsen waren 2014 rund 7.500 Ärzte und mehr als 3.000 Zahnärzte ambulant tätig. Dadurch ist eine flächendeckende Versorgung gewährleistet, wenn auch gerade im ländlichen Raum ein sich verschärfender Ärztemangel die gesundheitliche Versorgung beeinträchtigt.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz