Gmeinde Moritzburg
Beginn der Navigation
Navigation überspringen
Ende der Navigation
Beginn des Hauptinhaltes
Hauptinhalt überspringen

Behördenwegweiser



Lebenslagen-> Gesundheit und Vorsorge-> Gesundheit-> Krankenversicherung-> Versicherungsbeitrag und Zu...
Versicherungsbeitrag und Zuzahlung 

Krankenversicherungsbeitrag

Auf der Grundlage des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung wurde der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung zum 01.01.2015 von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent abgesenkt. Die Hälfte (7,3 Prozent) trägt der Arbeitnehmer, die andere Hälfte trägt der Arbeitgeber. Hinzu kommt ein kassenindividueller einkommensabhängiger Zusatzbeitrag, der von fast allen Krankenkassen erhoben wird.

Als Arbeitnehmer müssen Sie Ihrem Arbeitgeber melden, bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind. Der Arbeitgeber leitet den Gesamtbetrag an die Krankenkasse weiter. Die Krankenkassen wiederum führen die eingenommenen Beiträge direkt an den Gesundheitsfonds ab.

Die Krankenkassen erhalten zur Deckung ihrer Ausgaben Finanzmittel aus dem Gesundheitsfonds. Hierbei wird die unterschiedliche Versicherten- und Krankheitsstruktur berücksichtigt.

Vereinfacht dargestellt erhalten Krankenkassen mit älteren und kränkeren Versicherten mehr Mittel als Krankenkassen mit einer Vielzahl an jungen und gesunden Versicherten.

Kommt eine Krankenkasse mit dem ihr zugewiesenen Geld nicht aus, kann sie einen Zusatzbeitrag erheben. Dieser Zusatzbeitrag ist allein vom Mitglied zu zahlen. Erwirtschaftet die Krankenkasse Überschüsse, können auch Prämien ausgeschüttet werden.

Zuzahlungen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (ein Zusammenschluss der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen) erarbeitet gemäß den gesetzlichen Vorschriften einen Leistungskatalog, der die angebotenen Regelleistungen aller Krankenkassen enthält. Darüber hinaus kann jede Krankenkasse noch über die Regelleistungen hinausgehende Satzungsleistungen und besondere Versorgungsformen (zum Beispiel hausarztzentrierte Versorgung) anbieten. Hier lohnt es sich, bei der Auswahl einer Krankenkasse die Angebote zu vergleichen.

Bei den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind Zuzahlungen der Versicherten gesetzlich vorgesehen. In der Regel sind Zuzahlungen bei der Inanspruchnahme von Heilbehandlungen zu erbringen. Eine genaue Auflistung der zuzahlungspflichtigen Leistungen finden Sie im Internetangebot vieler Krankenkassen.

Zuzahlungen fallen unter anderem für folgende Leistungen an:

  • Arzneimittel
  • Stationäre Behandlung
  • Heil- und Hilfsmittel
  • Häusliche Krankenpflege

Die Zuzahlungen betragen beispielsweise bei:

  • Arzneimitteln: 10 Prozent des Abgabepreises (mindestens EUR 5,00, höchstens EUR 10,00)
  • Stationärer Behandlung: EUR 10,00 pro Tag
  • Heilmitteln: 10 Prozent der Kosten und EUR 10,00 pro Verordnung

Des Weiteren bieten die Krankenkassen spezielle Leistungen an, bei denen die Kostenübernahme einigen Besonderheiten unterliegt. So gibt es beispielsweise bestimmte Voraussetzungen bei der Kostenübernahme der unten aufgeführten Leistungen von Zahnersatz bis zur nichtärztlichen sozialpädiatrischen Leistung.

Mehr zum Thema:

Hinweis: Besonderheiten beim Krankenkassenbeitrag und der Zuzahlungspflicht gibt es auch bei Schülern, Auszubildenden, Studierenden und chronisch Kranken.

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz


 
Eine Seite zurück  Zur Startseite  
E-Mail  Zu den Favoriten hinzufügen Zur Anmeldung



Aktuelles


Ratsinformationssystem


Moritzburg Information


Amt24


Schloss Moritzburg


Ortsentwicklung

Beginn der Blöcke
Blöcke überspringen
Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
© Gemeinde Moritzburg
Impressum
Datenschutzerklärung
Zum Seitenanfang