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Lebenslagen-> Gesundheit und Vorsorge-> Gesundheit-> Krankenversicherung-> Leistungen der Krankenkassen-> Soziotherapie
Soziotherapie 

Schwer psychisch Kranke sind häufig nicht in der Lage, Leistungen, auf die sie Anspruch haben, selbständig in Anspruch zu nehmen. Die Soziotherapie soll ihnen die Inanspruchnahme ärztlicher und ärztlich verordneter Leistungen ermöglichen.

Sie soll dem Patienten durch Motivierungsarbeit und strukturierte Trainingsmaßnahmen helfen, psychosoziale Defizite abzubauen. Der Patient soll in die Lage versetzt werden, die erforderlichen Leistungen zu akzeptieren und selbständig in Anspruch zu nehmen.

Die Soziotherapie ist koordinierende und begleitende Unterstützung sowie Handlungsanleitung für schwer psychisch Kranke auf der Grundlage von definierten Therapiezielen. Dabei kann es sich auch um Teilziele handeln, die schrittweise erreicht werden sollen.

Hinweis: Für eine Kostenübernahme der Soziotherapie durch Ihre gesetzliche Krankenkasse ist eine fachärztliche Verordnung und eine Genehmigung durch Ihre Krankenkasse erforderlich.

Weitere Voraussetzungen, um über die Soziotherapie behandelt werden zu können, sind eine positive Therapiefähigkeit sowie dass durch die Behandlung Klinikaufenthalte vermieden, verkürzt oder ersetzt werden können.

Durchgeführt wird diese Leistung von Sozialpädagogen oder Fachkrankenschwestern für Psychiatrie sowie Fachpflegern für Psychiatrie. Diese Personen müssen dabei spezielle Anforderungen erfüllen, um eine Soziotherapie zulasten der gesetzlichen Krankenver-sicherung (GKV) für Sie durchführen zu können.

Erkrankungen, bei denen die Soziotherapie angewandt wird sind unter anderem:

  • Schizotype oder Schizoaffektive Störungen
  • anhaltende bzw. induzierte wahnhafte Störung
  • Bipolare oder Affektive Störungen
  • schwere depressive Episoden

Soziotherapeutische Leistungen werden überwiegend an Einrichtungen, wie Krankenhäuser, Begegnungsstätten oder soziale Dienste gekoppelt, aber sie können auch, wenn dies erforderlich und gewünscht ist, als ambulante Behandlung zu Hause oder begleitend durchgeführt werden.

Weitere Informationen:


Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz


 
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1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
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jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
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