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Lebenslagen-> Gesundheit und Vorsorge-> Gesundheit-> Krankenversicherung-> Leistungen der Krankenkassen
Leistungen der Krankenkassen 

Die Leistungen der Krankenkassen umfassen Sach- und Geldleistungen zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Krankheiten. Dazu zählen:

  • ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlungen
  • Versorgung mit Medikamenten, Verbands-, Hilfs- und Heilmitteln
  • stationäre Krankenhausbehandlungen
  • häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe
  • medizinische Rehabilitation

Voraussetzung für Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen ist, dass sie notwendig, ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen. Gewünschte, aber nicht notwendige Leistungen müssen vom Patienten selbst bezahlt werden.

Hinweis: Die Krankenkassen übernehmen jedoch nicht sämtliche der notwendigen Behandlungskosten. Zu nahezu allen Leistungen müssen Zuzahlungen bis zu einer jährlichen Belastungsgrenze geleistet werden.

Mehr zu diesem Thema:

Für manche Leistungen zahlen die Krankenkassen auch nur einen festen Zuschuss, den Rest müssen Sie selbst zahlen. Dies betrifft besonders den zahnmedizinischen Bereich, aber auch Rehabilitationsmaßnahmen. Allerdings trägt nicht nur die Krankenkasse Rehabilitationsmaßnahmen. Bei Arbeitsunfällen zum Beispiel deckt diese die Unfallversicherung.

Seit der Gesundheitsreform 2004 bieten Krankenkassen auch Bonusprogramme an. Ziel ist es, eine gesundheitsbewusste Lebensweise der Versicherten zu fördern. Sie können Bonuspunkte sammeln, indem Sie beispielsweise an von den Krankenkassen angebotenen Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen, Impfungen, Kursen oder Vorträgen teilnehmen. Diese Bonuspunkte können am Ende des Kalenderjahres gegen Sach- oder Geldleistungen (zum Beispiel erhöhte Zuschüsse für Zahnbehandlungen) eingetauscht werden.

Daneben können die Krankenkassen seit 01.04.2007 auch so genannte Wahltarife anbieten. Hierzu gehören beispielsweise die Teilnahme an besonderen Versorgungsformen, Wahl von Kostenerstattung oder Selbstbehalttarife.

Hinweis: Detaillierte Informationen zu den angebotenen Bonusprogrammen und Wahltarifen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Auch bei einer Erkrankung im Ausland gibt es bestimmte Dinge, die Sie wissen und beachten sollten.


Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz



 
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und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
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jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
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