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Beihilfen nach der Geburt
Nach der Geburt haben Familien und Alleinerziehende Anspruch auf vielfältige, allgemeine Leistungen. Dazu zählen Hebammenhilfe, Kindergeld, Elterngeld, Landeserziehungsgeld und anderes mehr. Daneben stehen besondere Hilfen bereit wie etwa die Frühförderung behinderter Kinder, die Unterstützung bei Mehrlingsgeburten oder der Familienpass.
Mit Zuwendungen verbunden sind die Patenschaften durch den Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen (für Mehrlinge ab Drillingen) und durch den Bundespräsidenten (ab dem siebenten Kind).
DETAILS:
- Kindergeld beantragen
- Elterngeld
- Landeserziehungsgeld
- Ehrenpatenschaft des Bundespräsidenten
- Ehrenpatenschaft des Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen bei Mehrlingsgeburten
- Familienpass des Freistaates Sachsen
- Familienerholung, Förderung beantragen
- Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder
- Hebammenhilfe
- Haushaltshilfe während Schwangerschaft und Wochenbett
- Hilfen für Familien in Not
- Unterstützung bei Mehrlingsgeburten
- Mütter- und Väterkuren
- Unterhaltsvorschuss beantragen
- Wohngeld
Amt24-Verfahrensbeschreibungen
VERWANDTE THEMEN:
- Familie, Finanzielle Hilfen
- Steuererleichterungen
- Familie in Not
Amt24-Informationen
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 20.01.2014