Gmeinde Moritzburg
Beginn der Navigation
Navigation überspringen
Ende der Navigation
Beginn des Hauptinhaltes
Hauptinhalt überspringen

Behördenwegweiser



Lebenslagen-> Familie und Partnerschaft-> Schwangerschaft und Geburt-> Nach der Geburt-> Zeiten für die Rentenversic...-> Berücksichtigungszeiten
Berücksichtigungszeiten 
(Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung in der Rentenversicherung, Kinderberücksichtigungszeiten)

In die Rentenversicherung werden sogenannte "Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung" einbezogen. Diese umfassen den Zeitraum von der Geburt bis zum Tag der Vollendung des zehnten Lebensjahres eines Kindes. Bedingung: Während dieser Zeit müssen die gleichen Voraussetzungen wie bei einer Anrechnung einer "Kindererziehungszeit" vorliegen.

Auswirkung

Die Berücksichtigungszeiten begründen allein weder einen Rentenanspruch, noch erhöhen sie direkt die Rente. Im Zusammenwirken mit sonstigen Regelungen machen sie sich aber positiv bemerkbar – dazu einige Beispiele:

  • Berücksichtigungszeiten können die Anwartschaft auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aufrechterhalten.
  • Die Zeiten werden auf die Wartezeiten von 35 und 45 Jahren für bestimmte Rentenarten angerechnet.
  • Die Zeiten können sich rentensteigernd bei der Bewertung beitragsfreier Zeiten (Ersatzzeiten, Anrechnungszeiten und Zurechnungszeit) auswirken.
  • Berücksichtigungszeiten ab dem 01.01.1992 können des Weiteren die Rente steigern, wenn:
    • mindestens 25 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten vorliegen
    • mindestens zwei Kinder unter zehn Jahren gleichzeitig erzogen wurden und / oder
    • neben der Kindererziehung eine berufliche Tätigkeit ausgeübt wurde

Zuordnung zu einem Elternteil

Eine Berücksichtigungszeit ist grundsätzlich dem Elternteil zuzuordnen, der das Kind erzogen hat. Falls Sie Ihr Kind gemeinsam erzogen haben, können Sie durch eine übereinstimmende Erklärung bestimmen, welchem Elternteil sie zuzuordnen ist.

Haben Sie keine Erklärung bei Ihrer zuständigen Rentenversicherung abgegeben, so wird die Berücksichtigungszeit automatisch der Mutter zugeordnet.

Außerdem werden im Zusammenhang mit der Erziehung eines Kindes auch Kindererziehungszeiten anerkannt.

Auskunft und Beratung

Einen umfassenden Überblick über die Berücksichtigung von Erziehungszeiten bietet die Deutsche Rentenversicherung in einer Broschüre:

Auskünfte und Informationsmaterial zu allen Fragen der Rentenversicherung erhalten Sie in Ihrer nächstgelegenen Beratungsstelle.


Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz


 
Eine Seite zurück  Zur Startseite  
E-Mail  Zu den Favoriten hinzufügen Zur Anmeldung



Aktuelles


Ratsinformationssystem


Moritzburg Information


Amt24


Schloss Moritzburg


Ortsentwicklung

Beginn der Blöcke
Blöcke überspringen
Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
© Gemeinde Moritzburg
Impressum
Datenschutzerklärung
Zum Seitenanfang