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Lebenslagen-> Familie und Partnerschaft-> Schwangerschaft und Geburt-> Schwangerschaft-> Mutterschutz-> Urlaubsanspruch
Urlaubsanspruch 

Für Ihren Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und die Berechnung der Dauer des Urlaubs gelten die Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote sowie die Schutzfristen vor und nach der Geburt als Beschäftigungszeiten.


Erhielten Sie Ihren Urlaub vor Beginn der Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig, so können Sie den Resturlaub nach Ablauf der Schutzfristen im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen.


Bei Unklarheiten über Regelungen, die Ihren Schutz während der Schwangerschaft und Stillzeit am Arbeitsplatz betreffen, wenden Sie sich bitte an die Landesdirektion Sachsen(Abteilung Arbeitsschutz) – entsprechend Ihres Arbeitsortes an den Standorten in Chemnitz, Dresden oder Leipzig.


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Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 20.01.2014

 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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