Gmeinde Moritzburg
Beginn der Navigation
Navigation überspringen
Ende der Navigation
Beginn des Hauptinhaltes
Hauptinhalt überspringen

Behördenwegweiser



Lebenslagen-> Familie und Partnerschaft-> Schwangerschaft und Geburt-> Schwangerschaft-> Mutterschutz-> Schwangerschaftsanzeige
Schwangerschaftsanzeige 

Um die Schutzbestimmungen des Mutterschutzes in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie Ihren Arbeitgeber mündlich oder schriftlich über Ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung informieren (Mitteilungspflicht).

Die Verantwortung für den Schutz werdender und stillender Mütter bei der Arbeit trägt der Arbeitgeber. Er hat die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass die werdende Mutter, das ungeborene Kind oder die stillende Mutter vor Gefahren für Leben und Gesundheit ausreichend geschützt sind.


ACHTUNG: Die Schutzvorschriften gelten für Sie erst, nachdem Sie Ihren Arbeitgeber von der Schwangerschaft informiert haben!


Verlangt der Arbeitgeber ausdrücklich einen Nachweis des Arztes, muss er selbst die Kosten für diese Bescheinigung übernehmen, soweit sie nicht von der gesetzlichen Krankenkasse getragen werden.

Der Arbeitgeber darf die Mitteilung der werdenden Mutter Dritten gegenüber nicht unbefugt bekanntgeben.

Schwangerschaftsanzeige durch den Arbeitgeber

Durch Gesetz sind alle Arbeitgeber verpflichtet, den jeweils zuständigen Arbeitsschutzbehörden die Schwangerschaft anzuzeigen. So kann die Behörde überwachen, dass die mutterschutzrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.


DETAILS:


HINWEIS: Bei einzelnen Fragen zum Mutterschaftsrecht oder zu speziellen Beschäftigungsverboten wenden Sie sich bitte an die Landesdirektion Sachsen(Abteilung Arbeitsschutz) – entsprechend Ihres Arbeitsortes an den Standorten in Chemnitz, Dresden oder Leipzig.


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 20.01.2014

 
Eine Seite zurück  Zur Startseite  
E-Mail  Zu den Favoriten hinzufügen Zur Anmeldung



Aktuelles


Ratsinformationssystem


Moritzburg Information


Amt24


Schloss Moritzburg


Ortsentwicklung

Beginn der Blöcke
Blöcke überspringen
Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
© Gemeinde Moritzburg
Impressum
Datenschutzerklärung
Zum Seitenanfang