Gmeinde Moritzburg
Beginn der Navigation
Navigation überspringen
Ende der Navigation
Beginn des Hauptinhaltes
Hauptinhalt überspringen

Behördenwegweiser



Lebenslagen-> Familie und Partnerschaft-> Scheidung-> Rechtliche Folgen von Trenn...-> Bankkonto und Schulden
Bankkonto und Schulden 

Bei einer Scheidung haben Sie Anspruch auf die Hälfte des Kontoguthabens, wenn sie während ihrer Ehe ein Gemeinschaftskonto führten (läuft auf den Namen beider Ehepartner). Ist das Konto überzogen, so sind das gemeinsame Schulden gegenüber der Bank.

Sie sollten das Gemeinschaftskonto im Zuge der Scheidung schnellstmöglich kündigen oder in ein Einzelkonto umwandeln.

Hinweis: Wenn nur einer der Eheleute einen Kreditvertrag aufnahm oder ein Ehepartner sein eigenes Konto überzieht, dann sind das alleinige, getrennte Schulden – der andere Ehepartner haftet dann nicht.

Denken Sie auch daran, Ihrer Bank veränderte persönliche Angaben mitzuteilen, etwa wenn Sie nach der Scheidung einen anderen Namen tragen oder umgezogen sind.

Freistellungsauftrag für Kapitalerträge

Im Trennungsjahr haben Eheleute noch ein gemeinsames Freistellungsvolumen. Sie dürfen daher für das gesamte Kalenderjahr der Trennung nur gemeinsame Freistellungsaufträge erteilen.

Für Kalenderjahre, die auf das Trennungsjahr folgen, müssen Sie und Ihr getrennt lebender Ehepartner die Freistellungsaufträge jeweils für sich allein erteilen. Gleiches gilt selbstverständlich auch für geschiedene Eheleute.


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Justiz

 
Eine Seite zurück  Zur Startseite  
E-Mail  Zu den Favoriten hinzufügen Zur Anmeldung



Aktuelles


Ratsinformationssystem


Moritzburg Information


Amt24


Schloss Moritzburg


Ortsentwicklung

Beginn der Blöcke
Blöcke überspringen
Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
© Gemeinde Moritzburg
Impressum
Datenschutzerklärung
Zum Seitenanfang