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Lebenslagen-> Familie und Partnerschaft-> Scheidung-> Rechtliche Folgen von Trenn...-> Rentenanspruch (Versorgungs...
Rentenanspruch (Versorgungsausgleich) 

Während der Ehe zahlten Sie und Ihr Ehepartner Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder eine andere Invaliditäts- und Altersversorgung ein, möglicherweise haben Sie auch Anspruch auf Pensionsanrechte oder auf Rentenleistungen aus betrieblicher oder privater Altersversorgung. Unabhängig wie hoch der Anteil eines jeden während der Ehezeit war, müssen die Rentenansprüche bei einer Scheidung gleichmäßig auf Sie und Ihren Partner aufgeteilt werden.

Dieser so genannte Versorgungsausgleich ist Voraussetzung, dass die Ehe geschieden werden kann. Die Ansprüche sind vom Gericht im Rahmen des Scheidungsverfahrens immer zu prüfen ("Zwangsverbund"). Einen separaten Antrag dazu müssen Sie daher nicht stellen.

Ehevertrag

Ausgeschlossen werden kann der Versorgungsausgleich nur, wenn Sie dies in einem Ehevertrag so festhielten.

Vereinbarung im Rahmen der Scheidung

Im Zusammenhang mit dem Scheidungsverfahren können Sie und Ihr Ehepartner auch eine Vereinbarung treffen. Diese müssen Sie notariell beurkunden und vom Familiengericht genehmigen lassen.

Die Genehmigung wird in der Regel nur dann nicht erteilt, wenn die Vereinbarung zu keinem angemessenen Ausgleich unter den Eheleuten führt.

Rentenberechnung

Die Berechnung der Rentenansprüche dauert erfahrungsgemäß mindestens einige Monate. Ist der Ausgleich erfolgt, erhalten Sie beispielsweise von der Deutschen Rentenversicherung einen Bescheid über den aktuellen Stand Ihrer gesetzlichen Rentenversicherung.


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Justiz

 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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