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Lebenslagen-> Familie und Partnerschaft-> Scheidung-> Geltendes Recht
Geltendes Recht 

Sind beide Eheleute deutsche Staatsangehörige, wird deutsches Recht angewendet. Sind nicht beide Ehepartner deutsche Staatsangehörige, so gilt deutsches Recht in folgenden Fällen:

  • Einer der Eheleute ist nicht deutscher Staatsangehöriger, beide haben jedoch ihren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland oder sind sonst mit Deutschland am engsten verbunden.
  • Die Ehe kann nach dem sonst anzuwendenden ausländischen Recht nicht geschieden werden und der Ehepartner, der die Scheidung wünscht, ist Deutscher oder war dies bei der Eheschließung.
  • Die Ehepartner besitzen eine unterschiedliche ausländische Staatsbürgerschaft, aber es liegen bestimmte Voraussetzungen für die Anwendung deutschen Rechts vor (insbesondere dann, wenn beide ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben).

Sind die Eheleute Angehörige ein und desselben ausländischen Staates, kommt bei einer Scheidung in Deutschland deren Heimatrecht zur Anwendung.

Hinweis: Informationen und Auskünfte zum Scheidungsrecht erhalten Sie bei einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin Ihrer Wahl, zum Heimatrecht ausländischer Staatsbürger fragen Sie in den Konsularabteilungen der jeweiligen Ländervertretung in Deutschland nach.

Gesetze in Verbindung mit Scheidungsfragen und Ehesachen:


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Justiz

 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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