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Mediation, einvernehmliche Streitbeilegung 

Wenn eine Ehe auseinanderbricht, herrscht selten Einvernehmen – die meisten Scheidungen werden von heftigen Konflikten und Auseinandersetzungen der Eheleute begleitet. Um dennoch miteinander ins Gespräch zu kommen und die notwendigen Regelungen zu treffen, können Sie und Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin Mediation zur Streitbeilegung in Anspruch nehmen.

Dies kann Ihnen eine gerichtliche Entscheidung zwar nicht völlig ersparen, doch sollte es Ihnen auf dem Weg der Schlichtung besser gelingen, Probleme in der Trennungsphase zu überwinden und einen Konsens im Scheidungsverfahren zu finden.

Dies ist besonders wichtig, wenn das Sorge- oder Umgangsrecht für Kinder zu regeln ist.

Wozu dient die Mediation?

Die Mediation bietet sich an, wenn die Kommunikation zwischen den Parteien grundsätzlich noch möglich ist, jedoch Uneinigkeit über die Regelung bestimmter Folgesachen besteht.

Die außergerichtliche Mediation dient der Beilegung von Konflikten vor dem Beginn eines gerichtlichen Verfahrens. Aber auch während eines gerichtlichen Verfahrens kann ein Mediationsverfahren durchgeführt werden.

Bereits durch das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) wurden konfliktlösende Elemente in familiengerichtlichen Verfahren gestärkt. So kann das mit der Scheidung befasste Gericht beispielsweise anordnen, dass die Eheleute an einem Informationsgespräch über Mediation oder andere Möglichkeiten der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten in Scheidungsfolgesachen teilnehmen.

Seit dem neuen Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung kann das Gericht den Beteiligten zudem, alternativ zu einem Vorschlag zur Durchführung einer außergerichtlichen Mediation, für den Versuch einer gütlichen Einigung vor einen hierfür bestimmten und nicht entscheidungsbefugten Richter (Güterichter) verweisen. Der Güterichter kann dabei alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen.

Welche Möglichkeiten bietet die Mediation?

Ein Mediator oder eine Mediatorin (übersetzt: "Mittler") unterstützt die beiden Streitparteien dabei, einvernehmliche Lösungen zu finden. Dabei kommen die Standpunkte und Interessen beider Parteien gleichermaßen zur Sprache.

Ein Vorteil gegenüber der Klärung vor Gericht ist, dass Termine individuell vereinbart werden können und dadurch offene Fragen schneller zu klären sind. In der Regel sind für ein außergerichtliches Mediationsverfahren mehrere Sitzungen notwendig.

Ziel ist eine Einigung zwischen den Partnern als tragfähige Grundlage für einen künftigen konfliktfreien Umgang miteinander.

"Scheidungsmanagement"

Der Vollständigkeit halber zu erwähnen ist das sogenannte Scheidungsmanagement. Dabei handelt es sich nicht um ein familienrechtliches Verfahren, sondern um verschiedene Methoden, durch einvernehmliche Absprachen und ohne Anhörung des Gerichts geeignete Lösungen für beide Partner zu erarbeiten.

Das können beispielsweise gemeinsame Gespräche nur eines Anwalts oder einer Anwältin mit beiden Eheleuten sein. Bei anderen Angeboten ist damit gemeint, dass sich beide Seiten jeweils durch einen eigenen Anwalt oder eine Anwältin vertreten lassen, damit diese untereinander gerechte Absprachen für die Eheleute aushandeln.

Scheidungsmanagement ist am ehesten im Vorfeld von Trennungen angebracht, in deren Folge die Partner komplexe Rechtsprobleme lösen oder umfassende finanzielle Vereinbarungen treffen müssen.

Vermittlung suchen

Näheres über Anliegen, Möglichkeiten und Grenzen der Mediation erfahren Sie auf den Seiten der Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation; dort finden Sie auch ein Verzeichnis der Mediatoren in Sachsen:

Wenn Kinder betroffen sind, erhalten Sie Hinweise und Unterstützung auch bei den Jugendämtern.

Hinweis: Mediatoren vermitteln auch zwischen den Parteien bei familiären Krisen, Schulproblemen, Erbstreitigkeiten und in anderen Konfliktsituationen.

Beratung nutzen

Hilfe, Unterstützung und Beratung – sowohl während als auch nach der Scheidung – finden Sie in regionalen und überregionalen Beratungsstellen. Kontakt-Hinweise erhalten Sie unter:


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Justiz. 16.12.2014

 
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1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
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Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
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