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Lebenslagen-> Familie und Partnerschaft-> Pflegekinder, Pflegeeltern-> Pflegeeltern werden-> Vereinbarungen und Hilfeplan
Vereinbarungen und Hilfeplan 

Das Gesetz schreibt vor, dass mit der Unterbringung eines Pflegekindes in einer Familie ein Hilfeplan erstellt werden muss. Hier sind alle Vereinbarungen und Entwicklungen festzuhalten, welche die Unterbringung des Kindes betreffen. Der Hilfeplan beschreibt, was das Pflegekind braucht, was die Pflegeeltern leisten sollen, wie die Besuchskontakte der leiblichen Eltern gestaltet werden und gegebenenfalls welche weiteren Leistungen durch Dritte zu erbringen sind.

Bei der Aufstellung eines Hilfeplanes werden alle Betroffenen (Kinder/Jugendliche, Eltern, Pflegeeltern, Fachkräfte) am Entscheidungsprozess beteiligt. Er wird in regelmäßigen Abständen durch das Jugendamt im Zusammenwirken mit den Beteiligten auf die zu erreichenden Ziele überprüft und fortgeschrieben.

Der Hilfeplan ist ein Instrument der Kontrolle für das verantwortliche Jugendamt und ein Koordinierungsinstrument zwischen dem Jugendamt, der Herkunftsfamilie und der Pflegefamilie. Er gewährleistet, dass die Erwartungen und Vorstellungen der Familien und der eingeschalteten Institutionen für alle Beteiligten transparent gemacht werden.


Freigabevermerk
Sächsisches Landesjugendamt, mit freundlicher Unterstützung durch das Jugendamt der Landeshauptstadt Dresden. 20.01.2014

 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
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jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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