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Lebenslagen-> Familie und Partnerschaft-> Pflegekinder, Pflegeeltern-> Pflegeeltern werden-> Voraussetzungen
Voraussetzungen 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes gehen bei der Auswahl von Pflegepersonen und Pflegefamilien sehr sorgfältig vor. Es werden geeignete Pflegepersonen für die zu vermittelnden Pflegekinder entsprechend deren individuellen Bedingungen ausgewählt.


Formale Kriterien

Sie können unabhängig von ihrem Familienstand (ledig, verheiratet, Lebenspartnerschaft: mit oder ohne Kinder) die Aufnahme eines Pflegekindes anstreben. Ein intaktes Familienleben ist im Interesse des Kindes Voraussetzung. Der Altersunterschied zwischen den Pflegeeltern und dem Pflegekind sollte einem natürlichen Eltern-Kind-Verhältnis entsprechen.

Es muss auch ausreichender Wohnraum vorhanden sein, um ein (weiteres) Kind aufzunehmen. Ein eigenes Zimmer ist ideal; doch kann sich das Pflegekind ein Zimmer auch mit einem anderen Kind teilen.

Das Jugendamt prüft, ob Sie in gesicherten Verhältnissen leben. Sie sind verpflichtet, dem Jugendamt ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Weiterhin kann das Jugendamt die Beibringung eines Gesundheitszeugnisses von Ihnen fordern.

Persönliche Eignung

Vor allem Ihre persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten sind ausschlaggebend für die Aufnahme eines Pflegekindes. Entscheidend sind darüber hinaus Ihre Lebenseinstellung, Ihre Motivation zur Aufnahme eines Pflegekindes, Ihr Erziehungsstil und Ihr Umgang mit schwierigen Situationen.

Ihre körperliche und seelische Gesundheit und Belastbarkeit sind wichtige Auswahlkriterien. Sie sollten Freude am Zusammenleben mit Kindern, erzieherische Fähigkeiten, Einfühlungsvermögen und Geduld mitbringen. Erwartet werden von Ihnen auch Offenheit und Toleranz gegenüber ungewöhnlichen oder fremden Verhaltensweisen. Und selbstverständlich benötigen Sie genügend Zeit, um eine Beziehung zu dem Kind aufzubauen. Das Pflegefamilie-Pflegekind-Herkunftsfamilie-Verhältnis wird von allen Betroffenen als emotional sehr stark empfunden. Eine pädagogische Ausbildung ist nicht erforderlich.

Das Jugendamt bereitet Sie in Informationsveranstaltungen, Seminaren und Kursen auf die Aufnahme eines Pflegekindes vor.

Es ist sehr wichtig, dass Sie sich mit den Folgen und Veränderungen, die auf Sie zukommen können, vertraut machen und sich darauf vorbereiten. So ändert sich durch das neue Familienmitglied häufig der Tagesablauf. Auch bedeuten die ständige Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und der Herkunftsfamilie zusätzlichen Zeitaufwand.


DETAILS:


Freigabevermerk
Sächsisches Landesjugendamt, mit freundlicher Unterstützung durch das Jugendamt der Landeshauptstadt Dresden. 20.01.2014

 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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