Gmeinde Moritzburg
Beginn der Navigation
Navigation überspringen
Ende der Navigation
Beginn des Hauptinhaltes
Hauptinhalt überspringen

Behördenwegweiser



Lebenslagen-> Familie und Partnerschaft-> Pflegekinder, Pflegeeltern-> Pflegeeltern werden
Pflegeeltern werden 

Personensorgeberechtigte haben gegenüber dem Jugendamt einen Anspruch auf Hilfen zur Erziehung, wenn eine dem Kind oder Jugendlichen entsprechende Erziehung innerhalb der Familie nicht gewährleistet und die Hilfe für die Entwicklung des Kindes notwendig und geeignet ist. Soweit erforderlich, wird die Hilfe im Rahmen der Vollzeitpflege in einer anderen Familie gewährt.

Wenn Eltern sich entscheiden, Ihr Kind für eine bestimmte Zeit oder auf Dauer einer anderen Familie in Vollzeitpflege anzuvertrauen, ist dies meistens das Ergebnis längerer Beratungen mit dem Jugendamt. In anderen Fällen wurde den leiblichen Eltern durch eine gerichtliche Entscheidung das Sorgerecht entzogen. Dies passiert dann, wenn das Familiengericht zu der Auffassung gelangt, dass die Eltern nicht bereit oder in der Lage sind, Gefahren für das körperliche, geistige oder seelische Wohl Ihres Kindes abzuwenden.


Die Entscheidung, ein Pflegekind aufzunehmen, sollte weder übereilt noch ohne ausreichende Vorbereitung getroffen werden. Die Aufnahme eines Pflegekindes bedeutet nicht nur für Sie eine Reihe von Veränderungen, auch Ihr Umfeld ist betroffen. Sprechen Sie mit Ihrer Familie und mit Ihren engeren Freunden über Ihre Absicht, ein Pflegekind aufzunehmen.

Je nach Situation der Herkunftsfamilie wird gemeinsam mit dem Jugendamt zu entscheiden sein, ob das Pflegekind auf Dauer oder einen befristeten Zeitraum bei Ihnen leben wird.

Sollen Pflegekinder wieder in die Herkunftsfamilie zurückkehren, ist es wichtig, dass Sie als Pflegeeltern den Kontakt zu den leiblichen Eltern erhalten und fördern, zum Beispiel durch Besuche oder durch Wochenend- oder Ferienaufenthalte des Pflegekindes bei seinen Eltern. Als Pflegeeltern sollten Sie versuchen, Wohlwollen und Verständnis für die Herkunftsfamilie aufzubringen.

Auch wenn das Pflegekind auf Dauer bei Ihnen verbleibt, sind Kontakte zu der Herkunftsfamilie zu ermöglichen, soweit es dem Kindeswohl nicht widerspricht.


HINWEIS: Um genaue, auf Ihren Fall zugeschnittene, Informationen zu erhalten, vereinbaren Sie bitte ein Beratungsgespräch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Jugendamtes.


VERWANDTES THEMA:


Freigabevermerk
Sächsisches Landesjugendamt, mit freundlicher Unterstützung durch das Jugendamt der Landeshauptstadt Dresden. 20.01.2014


 
Eine Seite zurück  Zur Startseite  
E-Mail  Zu den Favoriten hinzufügen Zur Anmeldung



Aktuelles


Ratsinformationssystem


Moritzburg Information


Amt24


Schloss Moritzburg


Ortsentwicklung

Beginn der Blöcke
Blöcke überspringen
Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
© Gemeinde Moritzburg
Impressum
Datenschutzerklärung
Zum Seitenanfang