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Alle Kinder ab drei Jahre dürfen in den Kindergarten gehen, wenn ihre Eltern das wollen. Aus gutem Grund hat der Gesetzgeber für den Zugang zu dieser "Elementarstufe" unseres Bildungssystems einen Rechtsanspruch formuliert. Der Kindergarten hilft nicht nur den Übergang in die Schule zu erleichtern (Schulvorbereitungsjahr), er vermittelt auch grundlegende Werte und erzieht von Klein auf zu Demokratie.
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Anmeldung für einen Kindergartenplatz (drei bis sechs Jahre)
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Welches Konzept passt zu meinem Kind?
Sie suchen den passenden Kindergarten für Ihren Sohn oder Ihre Tochter? In den vergangenen 20 Jahren wurde in Sachsen eine Vielfalt von Konzeptionen und pädagogischen Ansätzen verwirklicht. Neben den so genannten Regelkindergärten gibt es heilpädagogische Kindergärten oder Gruppen. Viele Einrichtungen zeichnen sich durch ein besonderes Angebot oder Profil aus. Die bekanntesten dürften Waldkindergärten, Montessori- und Waldorfkindergärten sein. Über die Grundsätze ihrer Arbeit informieren die Einrichtungen im Internet.
Zunehmend finden behinderte Kinder in den verschiedensten Tageseinrichtungen Anschluss zu ihren Altersgefährten. Im Jahr 2004 waren sachsenweit rund 3.700 Kinder mit Behinderungen integriert – doppelt so viel wie zehn Jahre zuvor. Aktuell sind es schon 4.360 Kinder.
Machen Sie sich ein Bild vor Ort
Zur Wahl stehen Einrichtungen in öffentlicher oder freier Trägerschaft. Bevor Sie sich für eine ganz bestimmte entscheiden, sollten Sie sich ein Bild davon machen, wie die Erzieherinnen oder Erzieher mit den Kindern umgehen, wie sie sich mit ihnen beschäftigen und welche Spiele sie anregen. Das Kindergarten-Konzept sollte so gut es geht Ihren Vorstellungen entsprechen. Und: Standort und Öffnungszeiten müssen mit den Tagesplänen Ihrer Familie im Einklang stehen.
Wenn Ihr Kleines schon als Krippenkind in die Einrichtung ging, fällt ihm die Veränderung sicher nicht schwer. Irgendwann um den dritten Geburtstag herum wechselt Ihr Kind in die Kindergarten-Gruppe.
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 31.07.2014