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Kindertagespflege 

Viele Gemeinden bieten für Kinder unter drei Jahren neben Krippenplätzen auch die Betreuung in Kindertagespflege an.Diese Betreuungsform ist auch für größere Kinder bis zum Schuleintritt möglich. Die Eltern zahlen für die Kindertagespflege nicht mehr als für eine Betreuung in der Krippe oder dem Kindergarten.

Tagesmütter und -väter kümmern sich entweder in ihrer eigenen Wohnung, um Haushalt der Eltern oder in anderen kindgerechten Räumen maximal fünf gleichzeitig anwesende Kinder. Einige Tagesmütter oder Tagesväter kommen auch zu ihren Schützlingen ins Haus.

Erfahrene Betreuungspersonen

Auf die nötigen Erfahrungen der Betreuungspersonen (amtlich: Kindertagespflegepersonen) können Sie sich verlassen. Nicht selten haben sich ausgebildete Fachkräfte auf diese Weise selbstständig gemacht. Zudem muss jeder, der im Bereich der Kindertagespflege tätig sein möchte, die Erlaubnis des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (des Jugendamts) vorweisen.

Im Rahmen der Erlaubniserteilung prüfen die zuständigen Mitarbeiter neben der fachlichen, gesundheitlichen und persönlichen Eignung unter anderem auch, ob genügend kindgerechte Räume zur Verfügung stehen.

Für den Schadensfall ist vorgesorgt

Sollte es bei der Betreuung Ihres Kindes außer Haus zu einem Schaden kommen, ist vorgesorgt. Hat das Jugendamt die Eignung des Betreuungsperson festgestellt, sind die Schützlinge genau so wie Kinder in Kindertageseinrichtungen über die Unfallkasse Sachsen gesetzlich unfallversichert.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde, Ihrem zuständigen Jugendamt oder dem Sächsischen Landesjugendamt. Eine wichtige Orientierungshilfe bieten die Empfehlungen des Landesjugendamtes zur Tagespflege:

Rechtsgrundlage


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 31.07.2014

 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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