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Teilzeitarbeit in der Elternzeit 

Alternativ zur "Pause vom Beruf" können Eltern unter bestimmten Voraussetzungen in der Elternzeit Ihre Arbeitszeit verringern und/oder mit dem Arbeitgeber familienfreundliche Arbeitszeiten festlegen. Treffen Sie eine entsprechende Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber. Eine Einigung mit dem Arbeitgeber über Ihren Antrag sollten Sie innerhalb von vier Wochen erzielen.

Ist eine gütliche Einigung mit dem Arbeitgeber nicht möglich, haben Sie einen Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit im Betrieb Ihres Arbeitgebers, wenn

  • Ihr Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und
  • Ihr Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt,
  • Sie Ihre vertraglich geregelte Arbeitszeit für mindestens zwei Monate auf einen Umfang zwischen 15 und 30 Stunden wöchentlich verringern wollen,
  • dem Anspruch keine dringenden betrieblichen Gründe entgegen stehen,
  • Sie Ihren Anspruch dem Arbeitgeber sieben Wochen vor Beginn der Tätigkeit schriftlich mitteilten.

Mit Zustimmung Ihres Arbeitgebers können Sie während der Elternzeit im Umfang von bis zu 30 Stunden wöchentlich auch selbstständig oder in einem anderen Unternehmen tätig sein.

Informieren Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich von Ihrem Wunsch. Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber dabei mit, ab wann und in welchem Umfang Sie arbeiten wollen. Erleichtern Sie Ihrem Arbeitgeber die Planung, indem Sie einen Vorschlag zur Verteilung der Arbeitszeit machen.

Hinweis: Der Arbeitgeber kann Ihrem Anspruch auf Teilzeitarbeit dringende betriebliche Gründe entgegenhalten. Die Ablehnung muss Ihnen innerhalb von vier Wochen schriftlich zugehen. Im Streitfall entscheidet das Arbeitsgericht.

Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. 20.01.2014

 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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