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Lebenslagen-> Familie und Partnerschaft-> Kinder und Beruf-> Elternzeit und Elterngeld
Elternzeit und Elterngeld 

Die Bestimmungen zur sogenannten Elternzeit (früher Erziehungsurlaub) regelt das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG): Bis Ihr Kind drei Jahre alt ist, können Sie sich demnach entweder

  • unbezahlt von der Arbeit freistellen lassen ("Babypause") oder
  • unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Arbeitszeit reduzieren.

Nach dem Ende der Elternzeit haben Sie Anspruch darauf, zu den vorherigen Bedingungen entweder auf dem gleichen oder auf einem gleichwertigen Arbeitsplatz beschäftigt zu werden.

Landeserziehungsgeld und Bundeselterngeld

Um Müttern und Vätern eine Elternzeit auch finanziell zu ermöglichen, gewährt der Staat das Bundeselterngeld. Im Anschluss an das Elterngeld – frühestens jedoch ab dem Beginn des zweiten Lebensjahres des Kindes – erhalten Sie vom Freistaat Sachsen Landeserziehungsgeld.

Alternativ zur "Pause vom Beruf" können Eltern unter bestimmten Voraussetzungen in der Elternzeit Ihre Arbeitszeit verringern und/oder mit dem Arbeitgeber familienfreundliche Arbeitszeiten festlegen. Auch der Wiedereinstieg in den Beruf kann mit entsprechenden Teilzeitvereinbarungen leichter fallen.

Weitere Informationen zu Elternzeit und Elterngeld

Wenn Sie darüber hinaus Fragen zur Elternzeit, zum Elterngeld und zum Erziehungsgeld haben, so können Sie sich zur Beratung an Ihr Landratsamt (in Chemnitz, Dresden und Leipzig an die Stadtverwaltung) wenden.


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. 20.01.2014


 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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