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Namensänderung bei der Telefongesellschaft
Ihren neuen Namen sollten Sie auch Ihrer Telefongesellschaft mitteilen. Dies ist für die korrekte Rechnungsstellung und Ihren Eintrag im Telefonbuch wichtig.
HINWEIS: Meistens können Sie die Namensänderung direkt im Internet übermitteln oder über eine Service-Telefonnummer mitteilen. Informieren Sie sich dazu bei Ihrem Anbieter.
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei. 20.01.2014