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Standesamtliche Trauung 

Eine gültige Eheschließung kommt in Deutschland nur zustande, wenn sie von einer Standesbeamtin oder einem Standesbeamten vorgenommen wird. Möchten Sie kirchlich heiraten, geschieht dies unabhängig von der standesamtlichen Trauung. Eheschließungen, die lediglich vor Vertretern einer Religions- oder Bekenntnisgemeinschaft stattfinden, sind rechtlich ungültig.


Rechtzeitige Anmeldung

In Deutschland kann man nicht spontan heiraten. Vielmehr muss sich das Brautpaar rechtzeitig zur Eheschließung anmelden. Außerdem dürfen der Ehe keine Hindernisse entgegenstehen.


TIPP: Klären Sie rechtzeitig mit dem Standesamt, ob sich Ihre persönlichen Vorstellungen von der Trauung mit der standesamtlichen Eheschließung vereinbaren lassen.


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Ehewillen gemeinsam erklären

Der entscheidende Punkt für eine standesamtliche Eheschließung ist, dass Bräutigam und Braut (die Verlobten) auf dem Standesamt erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen. Beide Eheleute müssen die Erklärung persönlich abgeben und auch gleichzeitig anwesend sein. Auch darf die Ehe nicht unter einer Bedingung oder einer Zeitbestimmung erklärt werden.

Trauung in würdigem Rahmen

Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin soll die Trauung in einer Form vornehmen, die der Bedeutung der Ehe entspricht. Üblicherweise ist dies auch mit einer kleinen Ansprache verbunden.

An der Trauung können auch Gäste teilnehmen. Ob bei der Eheschließung auch Trauzeugen anwesend sind, bestimmen die Eheleute selbst – vorgeschrieben ist es in Deutschland nicht.

Eheurkunde als Nachweis

Nach der standesamtlichen Trauung erhalten Sie eine Eheurkunde. Wenn Sie mehrere Exemplare benötigen, teilen Sie dies bitte dem Standesamt vor der Eheschließung mit. Nicht nur direkt nach der Heirat, sondern auch noch später kann es vorkommen, dass Sie einen Nachweis über Ihre Eheschließung benötigen. In diesen Fällen können Sie beim Standesamt eine Eheurkunde anfordern.


DETAILS:

Familienbücher abgeschafft

Bis Ende 2008 legte das Standesamt nach der Trauung ein Familienbuch an. Diese Bücher wurden zum 1. Januar 2009 abgeschafft – das Standesamt, bei dem die Ehe geschlossen wurde, führt die Daten als Heiratseinträge fort. Anstelle beglaubigter Abschriften aus den Familienbüchern werden Eheurkunden oder beglaubigte Registerausdrucke ausgestellt.

Diese Familienbücher sind nicht zu verwechseln mit dem "Stammbuch der Familie", in dem die einzelnen Urkunden zusammen aufbewahrt werden und das sich im Besitz der Familie befindet. Diese Stammbücher gibt es auch weiterhin.


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern. 17.12.2012

 
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1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
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