Lebenslagen-> Familie und Partnerschaft-> Erwachsen werden-> Party ohne Drogen und Rauch
Für viele Menschen gehören die Tasse Kaffee und die Zigarette zum Alltag. Gelegentlich ein Glas Wein oder Bier sind ebenso selbstverständlich, ob zu Hause oder während der Familienfeier. Eine Party ohne Bier oder Mixgetränk scheint nur halb so toll. Was für viele nicht nur normal sondern auch ein Genussmittel ist, kann allerdings zur Abhängigkeit führen und bleibt selten ohne gesundheitliche Folgen.
Illegale Drogen werden hauptsächlich von jüngeren Menschen konsumiert. Bei vielen bleibt es beim einmaligen oder kurzfristigen Probierkonsum. Doch für einige werden der Joint oder die Pillen zur Gewohnheit. Es gibt Jugendszenen, in denen gelten bestimmte Substanzen als schick, sie regen an oder entspannen, setzen ungeahnte Energien frei oder bieten ungeahnte Erlebnisse und führen so in Versuchung.
Ohne Rauch gehts auch
In Deutschland rauchen laut der „Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland (DEGS1)" ca. 30 Prozent der Erwachsenen, das entspricht ungefähr 20 Millionen Menschen. Schätzungen für den Freistaat Sachsen ergeben, dass in der Altersgruppe der 18 bis 64-Jährigen von etwa 765.00 Rauchern ausgegangen werden muss. Aus der Studie "Jugend 2013" im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz geht hervor, dass etwa jeder fünfte Jugendliche im Alter von 15 bis 17 Jahren raucht.
Die Wirkung des Tabakrauchs setzt sehr schnell ein, da die Inhaltstoffe und vor allem das Nikotin schon nach wenigen Sekunden das Gehirn erreichen. In geringen Mengen wirkt Nikotin anregend und aktivierend. In höheren Dosierungen wirkt es dämpfend und beruhigend. Nikotin verursacht körperliche Reaktionen, wie den Anstieg des Blutdrucks und die Beschleunigung des Herzschlags.
Nach derzeitigen Erkenntnissen enthält der Tabak neben Nikotin mehr als 4.000 Inhaltsstoffe, darunter beispielsweise Blei, Chrom, Formaldehyd oder Nickel. Allein 40 Substanzen, die sich unter den Schadstoffen befinden, sind nachweislich krebsauslösend oder -fördernd. Die gesundheitsschädigenden Schadstoffe sind auch im Nebenstrom einer Zigarette beinhaltet und können somit auch Nichtraucher schädigen (Passivrauchen).
Jedes Jahr sterben in Deutschland mehr als 100.000 Menschen an den Folgen des Tabakkonsums. Das sind sehr viel mehr als durch jede andere legale oder illegale Droge. Nikotin hat ein sehr hohes Abhängigkeitspotential, ähnlich hoch wie beispielsweise bei Kokain. Nikotin kann zu einer physischen und psychischen Abhängigkeit führen.
Wasserpfeifen / Shishas
Das Rauchen von Wasserpfeifen, sogenannten Shishas, ist nicht mehr nur ein Phänomen der Jugendkultur. In vielen Großstädten gibt es mittlerweile Shisha – Cafe`s, Läden in denen Wasserpfeifen verkauft werden oder die E-Shisha für Unterwegs. Der eher milde und meist angenehm aromatisierte Rauch verleitet zu der Annahme, dass Shishas weniger gefährlich sind.
Das ist falsch! Die Risiken sind nicht geringer als beim Konsum von Zigaretten. Wasserpfeifen und Zigarettenrauch enthalten die gleichen suchtgefährdenden beziehungsweise gesundheitsschädlichen Substanzen Nikotin, Teer und Kohlenmonoxid. Die Menge der aufgenommenen Schadstoffe ist sogar höher als beim Rauchen von Zigaretten. Im Gegensatz zur Zigarette wird bei Wasserpfeifen der Tabak nicht direkt verbrannt sondern bei niedrigeren Temperaturen verschwelt. Zur Erhitzung wird Wasserpfeifenkohle verwendet. Bei der Verbrennung der Kohle entstehen erhebliche Mengen an Kohlenmonoxid und Benzol, die dann vom Wasserpfeifenkonsumenten mit aufgenommen werden.
E- Zigaretten / E-Shisa
Der Begriff E-Zigarette bezeichnet die elektronische Zigarette. Das Aussehen einer E-Zigarette unterscheidet sich nicht wesentlich von einer herkömmlichen Zigarette. Anstelle des Tabaks enthält die E-Zigarette zumeist nikotinhaltige Flüssigkeiten (Liquids) in Kartuschen oder Depots. Statt der Verbrennung von Tabak wird das Liquid erhitzt und in Anlehnung an den Rauch einer Zigarette verdampft. Die Produktpalette an Liquids ist sehr vielfältig. Bekannt ist, dass die Basismischung, in der das Nikotin gelöst ist, Propylenglycol- und Glycerinlösung enthält. Diese Stoffe sind verantwortlich für den Vernebelungsprozess und werden als Trägersubstanzen für weitere Inhaltsstoffe wie Nikotin, Aromen und Geschmacksstoffe benötigt. Der gesundheitliche Risikofaktor ist das Nikotin. Bei Gebrauch von E-Zigaretten mit nikotinhaltigen Liquids ist die Entstehung einer Abhängigkeit nicht auszuschließen.
Ähnlich wie bei einer Zigarette, bei der das Nikotin verbrannt wird, werden auch bei E-Zigaretten im Verdampfungsprozess Partikel freigesetzt (Emissionsprozess). Gefahren für Dritte (Passivrauchen) können nicht ausgeschlossen werden. Vorsicht ist besonders bei Kleinkindern / Kindern geboten. Die Kartuschen oder Depots können verschluckt oder eingenommen werden (Vergiftungsgefahr!).
Besonders bei der Elektronischen Shisha besteht die Gefahr, dass Kinder und Jugendliche die Hemmschwelle überwinden und später herkömmliche Zigaretten oder Shishas konsumieren. Auch bei E-Shishas werden wie bei E-Zigaretten Liquids mit Aromastoffen verdampft. Nikotin ist in der Regel nicht enthalten. Anders als die meisten E-Zigaretten sind sie aber nicht nachfüllbar, sondern werden als Einwegprodukte bereits mit Liquid befüllt und verkauft.
Gar nicht erst anfangen
Die beste Methode gegen das Rauchen ist, gar nicht erst damit anzufangen.
Wenn Kinder und Jugendliche von Rauchern umgeben sind, erfordert das Nichtrauchen allerdings Selbstbewusstsein und soziale Kompetenzen. In einer Gruppe oder einem Klassenverband von Nichtrauchern ist das oft einfacher. Das Institut für Therapie- und Gesundheitsforschung hat daher den Wettbewerb "Be Smart – Don’t Start" ins Leben gerufen, der Schülerinnen und Schülern der sechsten bis achten Klasse den Anreiz geben soll, gar nicht erst mit dem Rauchen anzufangen.
Aufhören
Einmal mit dem Rauchen angefangen, ist es schwer, wieder aufzuhören. Dabei gibt es gute Gründe, die Finger von der Zigarette zu lassen, denn das Rauchen erhöht das Risiko vieler schwerer Krankheiten um ein Vielfaches.
Zahlreiche Beratungsstellen und Ärzte in Sachsen verfügen über Angebote der Raucherentwöhnung. Informationen und Kontaktdaten erhält man bei der Sächsischen Landesstelle gegen die Suchtgefahren.
Unterstützung auf dem Weg zum Nichtraucher bietet auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA):
An der "rauchfrei-Beratungs-Hotline" erhalten Raucher Unterstützung und Beratung beim Rauchverzicht sowie bei allen Fragen rund ums Rauchen, beziehungsweise Nichtrauchen.
Die Hotline ist unter der Rufnummer +49 1805 313131 von Montag bis Donnerstag, 10:00 bis 22:00 Uhr und von Freitag bis Sonntag, 10:00 bis 18:00 Uhr erreichbar. (Festnetzpreis 14 Cent je Minute, Mobilfunkpreise abweichend).
Weitere Informationen
- Let’s talk about smoking!
-
rauch-frei.info
Informationsseiten für Jugendliche der BZgA -
Nichtraucherschutz in Sachsen – Fragen und Antworten
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz -
Be Smart – Don’t start
Institut für Therapie- und Gesundheitsforschung -
Be Smart – Don’t start in Sachsen
Sächsische Landesvereinigung für Gesundheitsförderung e. V. - Rauchfrei per Mausklick
- Vorsicht Wasserpfeifen
-
Elektronische Zigarette
Alkohol
In vielen Alltagssituationen gehört der Genuss von Alkohol in unserer Gesellschaft dazu. Ob bei Feiern, in geselliger Runde oder zu Mahlzeiten, wird gern ein „Gläschen“ getrunken. Grundsätzlich ist der Genuss von geringen Mengen Alkohol für gesunde Erwachsene nicht schädlich. Übermäßiger beziehungsweise dauerhafter Alkoholgenuss schadet der Gesundheit und kann zu einer Abhängigkeitsentwicklung beitragen. Neben den gesundheitlichen Gefahren hat Alkoholmissbrauch Auswirkungen auf weitere Lebensbereiche oder das Familienleben.
Im Beisein von Kindern und Jugendlichen sollten Erwachsene gewisse Regeln einhalten, denn auch ein verantwortungsvoller Umgang mit Alkohol muss vorgelebt und erlernt werden. Eltern sollten ihren Kindern ein gutes Vorbild sein. Durch den eigenen, verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol können Erwachsene ohne Belehrungen oder Verbote vorleben, dass Alkohol ein Genussmittel ist und nicht etwa Problemlöser, Stimmungsaufheller oder zur Entspannung missbraucht werden muss
Auf Alkohol in der Schwangerschaft oder in der Stillzeit sollte generell verzichtet werden. Werden alkoholische Getränke in der Schwangerschaft konsumiert, verbreitet sich der Alkohol schnell im Körper der Mutter und erreicht den Blutkreislauf des ungeborenen Kindes. Im Unterschied zur Mutter kann das ungeborene Kind den Alkohol nur wesentlich verzögerter abbauen, da die notwendigen Organe noch nicht vollständig entwickelt sind. Somit ist der Körper des Kindes den Schädigungen durch den Alkohol wesentlich länger ausgesetzt. Alkoholkonsum in der Schwangerschaft birgt in allen Entwicklungsstadien Gefahren für die Entwicklung des Kindes
In Deutschland konsumieren etwa 9,5 Millionen Menschen Alkohol in gesundheitlich riskanter Form – 1,3 Millionen gelten als alkoholabhängig. In Sachsen ist von 85.000 Alkoholabhängigen auszugehen sowie von 78.000 Menschen, die Alkohol missbräuchlich konsumieren.
Alkohol kann eine schwere psychische und körperliche Abhängigkeit erzeugen. Durch seine chemischen Eigenschaften ist Alkohol ein Zellgift und greift praktisch in das gesamte Organsystem des Körpers ein. Der dauerhafte Konsum erhöht nicht nur das Risiko einer Abhängigkeitsentwicklung, sondern ebenfalls einer Vielzahl anderer Erkrankungen, wie Krebsleiden, Leberschädigungen oder auch Herz-Kreislauf-Beschwerden.
Risikofreien Alkoholkonsum gibt es nicht. Dies gilt für Jugendliche ganz besonders, da die körperliche Entwicklung erst mit etwa dem 20. Lebensjahrzehnt abgeschlossen ist. In bestimmten Lebenssituationen, wie beim Autofahren, während der Arbeit, Schule oder Studium gilt: kein Alkohol!
Alkopops
Unter Alkopops versteht man Limonaden oder Süßgetränke, die mit Alkohol gemischt sind. Sie sind bunt, haben eine freche Aufmachung und sprechen besonders junge Zielgruppen an. Durch Zugabe von Zucker und künstlichen Aromen wird der Geschmack von Alkohol überdeckt. Aufgrund der Zuckerbeimengung gelangt der Alkohol schneller ins Blut. Dies erhöht das Risiko einer ungewollten Überdosierung, da man den Alkohol weniger geschmeckt, er jedoch schneller zum Gehirn transportiert wird.
Alkohol und Energiedrinks
Alkohol-Energie Drinks sind Getränke zum mixen. Sie bestehen aus Zutaten wie Wasser, Zucker oder Süßstoff, Koffein, Taurin, Aromen und Farbstoffen. Der gleichzeitige Konsum von Alkohol und Energiedrinks birgt in doppelter Hinsicht Risiken. Einerseits können körperliche Gefahren wie Herz-Rhythmus-Störungen oder Bluthochdruck auftreten. Vor allem Menschen mit gesundheitlichen Vorbelastungen sollten keinen Alkohol mit Energiedrinks zu sich nehmen. Des Weiteren überdecken Alkohol-Energie Drinks die Wirkung von Alkohol und vermitteln das Gefühl fit und nüchtern zu sein. Eine Leistungssteigerung durch den Inhaltsstoff Taurin, wie es durch die Werbung signalisiert wird, ist nicht wissenschaftlich belegt.
Typische Alkoholwirkungen, wie die nachlassende Reaktionsfähigkeit, werden nur eingeschränkt wahrgenommen beziehungsweise durch das Gefühl der Wachheit überlagert.
Folgen
Kurzfristig kann der Konsum von Alkohol die Seh- und Hörleistung mindern und die Konzentrations- und Koordinationsfähigkeit senken. Daraus resultiert eine höhere Reaktionszeit und somit Fahruntüchtigkeit.
Dauerhafter Alkoholkonsum schädigt unter anderem die Leber, das Nervensystem, den Magen-Darm-Trakt, das Herz und die Bauchspeicheldrüse.
Weitere Informationen
- Alkohol – Zahlen und Fakten zur Alkoholabhängigkeit
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz - Alkohol – Die zehn wichtigsten Regeln für den verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol
Sächsische Landesstelle gegen die Suchtgefahren e. V. - Suchtprävention in Sachsen
Fachstellen für Suchtprävention in Sachsen - drugcom.de
Informationsseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung - null-alkohol-voll-power.de
Portal der Bundeszentrale für gesundheitlich Aufklärung - Suchtselbsthilfegruppen in Sachsen
Online-Datenbank der Sächsischen Suchtkrankenhilfe - "Alles klar?" – Tipps und Informationen für den verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol
- "Alkohol – reden wir drüber"
- "Alkoholfrei leben"
- "Null Alkohol - Voll Power: Cocktails zum Selbermixen - 100% Spass– Cocktails ohne Alkohol
- "Die Sucht und ihre Stoffe – Alkohol"
Broschüren der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung - Alkoholabhängigkeit
Broschüre des Wissenschaftlichen Kuratoriums der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) e. V. - Broschüren für Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten Familien
Illegale Drogen
Als illegale Drogen werden diejenigen Substanzen bezeichnet, deren Besitz, Handel, Herstellung beziehungsweise Anbau und so weiter durch das Betäubungsmittelgesetz eingeschränkt oder verboten sind. Dazu zählen unter anderem Cannabis, Ecstasy, Amphetamine, Heroin, Kokain, aber auch medizinisch genutzte Substanzen, wie Morphin.
Jeder vierte Erwachsene (26,5 Prozent) im Alter von 18 bis 64 Jahren hat schon einmal eine illegale Droge probiert (ESA 2009). Dabei handelt es sich überwiegend um Cannabisprodukte. Von einer Cannabisabhängigkeit sind weniger als 1 Prozent (Drogen und Suchtbericht - 06/2014) der 18 bis 64-jährigen Bevölkerung betroffen. Neben Cannabis ist in Sachsen vor allem das Methamphetamin, genannt Crystal verbreitet, eine synthetische Droge, die aufputschend wirkt und neben einer schnellen Abhängigkeit eine Vielzahl körperlicher und psychischer Schäden verursacht. Nähere Informationen zum Thema Crystal Meth finden Sie im Internetportal Crystal des Freistaates Sachsens.
Gesundheitliche Risiken
Illegale Drogen können, je nach Substanzeigenschaft, mit körperlichen und / oder seelischen / psychischen Folgeschäden einhergehen. Daneben treten in vielen Fällen auch soziale Einschränkungen wie zum Beispiel Verlust der Arbeitsstelle oder des Führerscheins.
Ein unkalkulierbares Gesundheitsrisiko ergibt aus der Tatsache, dass die jeweilige Zusammensetzung der Substanz(en) auf Grund der illegalen Herstellung dem Konsumenten nicht bekannt ist.
Drogen und Recht
Der Umgang mit illegalen Drogen birgt das Risiko, mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten. Auch der Besitz von Cannabis in kleinen Mengen ist in Deutschland nach wie vor verboten und kann zur Anzeige gebracht werden.
Im Straßenverkehr gibt es, im Gegensatz zu Alkohol, bei illegalen Drogen keine Toleranzschwelle. Der Konsum kann auch lange nach der Einnahme und der Drogenwirkung nachgewiesen werden, bei regelmäßigem Cannabiskonsum noch mehrere Monate.
Verwandte Themen
- Suchtprävention in Sachsen
Fachstellen für Suchtprävention in Sachsen - "Cannabis – Basisinformationen"
Broschüre der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung - drugcom.de
Informationsseiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung - Chatten, Talken, Fragen – Beratung und Hilfe durch die BZgA
- Realize it
spezielles Beratungsangebot für Cannabiskonsumenten - CANDIS
Projekt für ältere Jugendliche mit Cannabisproblemen; Informationen und Standorte - "Was tun bei Drogenkonsum von Kindern und Jugendlichen?"
Broschüre des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz - Suchtberatungsstellen in Sachsen
Online-Datenbank der Sächsischen Suchtkrankenhilfe - Informationsportal
zu Crystal - Online Beratungsangebot zu Crystal
(Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung)
Weitere Suchtformen
Glücks-Spiel-Sucht
Glücksspiele gibt es in verschiedenen Formen und Varianten (zum Beispiel Lotto, Sportwetten, Automatenspiele). Laut einer Umfrage der BZgA (2011) ist die Teilnahme an Glücksspielen in Deutschland weit verbreitet.
„Spielsucht“, „Internetsucht“, „Computersucht“ finden sich zunehmend unter dem Begriff „Verhaltenssüchte“. Seit langem wird in der Wissenschaft darüber diskutiert, welchen Störungen verhaltensbezogenen Süchten zuzuordnen sind.
Pathologisches Glücksspiel
Pathologisches (=krankhafte) Glücksspiel wird in der aktuellen Version ICD-10 als Störungen der Impulskontrolle (F63.0) eingeordnet. Im DSM-V (2013) ist das pathologische Glücksspiel jedoch erstmalig in die Kategorie Sucht und verwandte Störungen aufgenommen.
Pathologisches Glücksspiel ist eine Krankheit und bestimmt das Alltagsleben abhängig spielender Menschen und deren Angehörige.
Die Erkrankung entwickelt sich im Verborgenen. Nicht jeder Spieler wird nach dem ersten Spielen abhängig. Häufig merken Betroffene zu spät, dass ihr Spielverhalten problematische Formen entwickelt hat. Der Übergang von einem Glücksspielverhalten mit Spaßcharakter zu problematischem Glücksspielverhalten ist fließend.
Pathologische Glücksspieler versprechen sich selbst und anderen immer wieder, mit dem Spielen aufzuhören. Daran scheitern sie oft, was zu Selbstverachtung und Verzweiflung führt. Der zwanghafte Drang zu spielen führt zu wiederholtem Totalverlust, die Betroffenen sind getrieben von der falschen Überzeugung, verlorenes Geld wieder zurück zu gewinnen. Finanzielle Notlagen sind oft die Folge, wodurch das problematische Spielverhalten auch nach außen hin sichtbar wird.
Betroffene und Angehörige erhalten bei Sucht- und Drogenberatungsstellen Hilfe und Unterstützung.
Informationen und individuelle Beratung
Darüber hinaus bietet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA):
- "Check dein Spiel"
anonyme Onlineberatung und Informationen
- Kostenloses und anonymes Beratungstelefon +49 800 137 27-0 (Montag bis Donnerstag 10:00 bis 22:00 Uhr, Freitag bis Sonntag 10:00 bis 18:00 Uhr)
Weitere Informationen
- www.spielen-mit-verantwortung.de
Informationen zu den Themen Glücksspiel, problematisches Glücksspielverhalten und Selbsttest - Glücksspielsucht
Infomaterialien der BZgA zur Glücksspielsucht - Behandlungskosten, Hilfe bei Schulden
Amt24-Informationen
Essstörungen
Wegen ihrer umgangssprachlichen Bezeichnungen werden Essstörungen häufig im Zusammenhang mit Abhängigkeitserkrankungen genannt. Sie sind aber eine eigene Untergruppe der psychischen Erkrankungen. Die häufigsten Essstörungen sind die Magersucht (Anorexia nervosa), die Ess-Brech-Sucht (Bulimie) sowie die Binge-Eating-Störung.
Informationen für Betroffene, Angehörige und Interessierte sowie eine Übersicht zu Beratungsstellen in jedem Bundesland sind auf der Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zu finden:
Obwohl Essstörungen keine Abhängigkeitserkrankungen sind, können die Suchtberatungs- und behandlungsstellen erste wichtige Ansprechpartner sein.
Suchtgefahr und Suchterkrankung: Wie helfen?
Wenn Freunde Drogen nehmen
Wenn Freunde oft und viel Alkohol trinken oder andere Drogen konsumieren, kann die Freundschaft darunter leiden. Die Betroffenen verhalten sich anders, sind vielleicht häufig berauscht und nicht ansprechbar und die Freundschaft wird Nebensache. Jugendliche oder Kinder wissen oftmals nicht wie sie mit konsumierenden Freunden oder Bekannten im engeren Freundeskreis oder in der Clique umgehen sollen.
Meist ist es schwer, manchmal gar nicht möglich, jemanden davon abzuhalten Drogen zu nehmen. In jedem Fall sollten Sie Ihre Bedenken und Ängste ansprechen und nicht "um der Freundschaft willen" für sich behalten.
Tipps für den Umgang mit konsumierenden Freunden
- Informieren Sie sich zunächst über Drogen, Risiken und mögliche Folgeschäden sowie über bestehende Hilfsangebote.
- Bereiten Sie sich auf ein offenes Gespräch vor. Überlegen Sie vor dem Gespräch, was Sie ansprechen möchten.
- Reden Sie mit ihrem Freund oder ihrer Freundin, wenn dieser / diese im nüchternen Zustand ist.
- Sprechen Sie offen über Ihre Sorgen und Ängste.
- Zeigen Sie dem oder der Anderen Ihr Interesse an seiner / ihrer Person und an Ihrer Freundschaft, machen Sie ihm / ihr keine Vorwürfe.
- Achten Sie bei Meinungsverschiedenheiten darauf, sachlich zu bleiben.
- Sagen Sie direkt und ohne Scheu, was Sie nicht mitmachen werden.
- Lassen Sie sich nicht überreden, selbst Drogen auszuprobieren. Sie sollten sich klar abgrenzen und Ihre Haltung zum Drogenkonsum selbstbewusst vertreten.
- Trauen Sie sich es anzusprechen, wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihr Freund oder Ihre Freundin Hilfe braucht. Sie können, wenn er / sie das möchte, die Begleitung zu einer Beratungsstelle anbieten.
- Versuchen Sie nicht den Freund oder die Freundin zu etwas zu zwingen oder zu drängen, denn damit können Sie ihn oder sie in eine Abwehrhaltung drängen.
- Akzeptieren Sie keine Entschuldigung für schlechtes Benehmen unter Drogeneinfluss.
- Lügen Sie nicht für den Freund oder die Freundin.
- Drohen Sie niemals mit Konsequenzen, die Sie nicht einhalten können, sonst werden Sie nicht mehr ernstgenommen.
- Erst, wenn die Person selbst erkennt, dass sie ein Problem hat oder an ihrem Drogenkonsum etwas verändern möchte, ist sie bereit, sich helfen zu lassen und etwas zu unternehmen.
- Es gibt keine "Tricks" jemand zu überzeugen, keine Drogen zu nehmen.
Wenn Sie sich überfordert fühlen, können Sie sich selbst Rat und Hilfe bei einer Vertrauensperson oder einer Drogenberatungsstelle suchen.
Wenn ein Familienmitglied abhängig ist
Wenn ein Elternteil, ein Bruder oder eine Schwester suchtgefährdet oder suchtkrank sind, ist meist die ganze Familie betroffen. Man sorgt sich um die Gesundheit des Betroffenen und ist gleichzeitig mit seinen extremen Stimmungsschwankungen und abweisendem bis hin zu aggressivem Verhalten konfrontiert.
Für den Umgang mit betroffenen Familienmitgliedern gelten grundsätzlich die Hinweise aus dem vorangegangen Abschnitt. Bei Angehörigen aus der Familie fällt es oft noch viel schwerer, dem Anderen Grenzen zu setzen und diese selbst konsequent einzuhalten. Deshalb bieten alle Suchtberatungs- und behandlungsstellen Hilfe und Unterstützung für Angehörige von Abhängigkeitskranken an.
Lassen Sie sich in jedem Fall von kompetenten Ansprechpartnern in den Beratungsstellen beraten und informieren. Auch die Gesundheitsämter oder der Hausarzt können erste Ansprechpartner sein.
In Selbsthilfegruppen für Angehörige von Abhängigkeitskranken treffen Sie Menschen jeden Alters, die schon einmal in derselben Situation waren, wie Sie. Dort hat man ein offenes Ohr für Ihre Sorgen und kann Ihnen wertvolle Ratschläge für Ihr eigenes Verhalten geben.
Weitere Informationen:
- Online-Datenbank der Sächsischen Suchtkrankenhilfe
Datenbank aller Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen und anderer Einrichtungen in Sachsen, zusammengestellt von der Sächsischen Landesstelle gegen die Suchtgefahren e.V. (SLS e. V.) - Verzeichnis der Suchtberatungsstellen
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung - Sächsische Landesstelle gegen die Suchtgefahren
- "Ein Angebot an alle, die einem nahestehenden Menschen helfen möchten: Alkohol, Medikamente, illegale Drogen, Nikotin, süchtiges Verhalten?"
Broschüre der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung - Was tun bei Drogenkonsum von Kindern und Jugendlichen? Information, Unterstützung und Hilfeangebote
- Broschüren für Familien, Kinder und Jugendliche (DHS)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz