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Finanzielles: Sozialleistungen 

Wohngeld

Wer nicht genügend Einkommen hat, um die Kosten für eine Wohnung zu tragen, kann Wohngeld beantragen. Dies ist ein von Bund und Land gemeinsam getragener Zuschuss zu den Aufwendungen für Wohnraum.

Grundsicherung für Arbeitsuchende

Bei Hilfebedürftigkeit können Menschen im erwerbsfähigen Alter, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, Leistungen zur "Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II)" nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten.

Diese Hilfe gilt Betroffenen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze (je nach Einzelfall 65 Jahre und älter) noch nicht erreicht haben.

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst

  • Leistungen zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit (insbesondere durch Eingliederung in Arbeit) sowie
  • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes.

Sozialhilfe

Wer nicht erwerbsfähig ist und für seinen Lebensunterhalt vorübergehend oder dauerhaft nicht vollständig selbst sorgen kann, hat nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) Anspruch auf Sozialhilfe in Form von

  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder
  • der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Letztere ist für Menschen vorgesehen, die wegen ihres Alters oder wegen ihres schlechten Gesundheitszustandes ihren Lebensunterhalt nicht selbst sicherstellen können.

Die Sozialhilfe umfasst neben diesen Hilfen auch weitere Leistungen, wie

  • Hilfen zur Gesundheit für Personen, die nicht krankenversichert sind,
  • Eingliederungshilfe für behinderte Menschen,
  • Hilfe zur Pflege für Personen, die nicht in einer Pflegeversicherung versichert sind oder für den Pflegebedarf, der nicht durch die Pflegeversicherung abgedeckt ist (zum Beispiel Pflegebedarf unterhalb der Pflegestufe I),
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und
  • Hilfe in anderen Lebenslagen (zum Beispiel Übernahme von Bestattungskosten).

Zu den Sozialhilfeleistungen gehört auch die jeweils gebotene Beratung und Unterstützung.

Hinweis: Die Grundsicherung für Arbeitsuchende und die Sozialhilfe werden nur dann gewährt, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Deshalb erhalten nur diejenigen Leistungen, die sich nicht selbst helfen können.

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz


 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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