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Finanzielles: Ausbildungsförderung (BAföG) 

BAföG für Studierende und Schüler

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) regelt die staatliche Ausbildungsförderung von Schülern und Studierenden bei geringem Familieneinkommen.

Schüler erhalten die Ausbildungsförderung als Zuschuss. Gefördert wird die Ausbildung an Abendschulen, an Schulen, die einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln oder eine abgeschlosssene Berufsausbildung voraussetzen, sowie an den meisten sonstigen Schulen ab Klasse 10, wenn der Schüler verheiratet ist, ein Kind hat oder wegen der Entfernung nicht bei seinen Eltern wohnen kann.

Studierende erhalten die Ausbildungsförderung nur zur Hälfte als Zuschuss, im Übrigen als zinsloses Darlehen.

BAföG bei einem Auslandsaufenthalt

Schüler und Studierende, die im Rahmen ihrer Ausbildung eine Zeit im Ausland leben wollen, können unter bestimmten Voraussetzungen Auslands-BAföG gefördert werden.

Aufstiegsfortbildungsförderung ("Meister-BAföG")

Sie wollen Ihren Meister machen, doch es fehlt Ihnen am nötigen Geld? Ähnlich dem BAföG sieht das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) für die berufliche Fortbildung eine Kombination aus zinsgünstigem Darlehen und Zuschuss vor.

Das Meister-BAföG ist besonders familienfreundlich:

  • Eltern erhalten Unterhaltszuschläge für jedes Kind.
  • Alleinerziehende bekommen einen Extra-Zuschuss für die Kinderbetreuung.

Mehr zum Thema:


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst. 21.08.2014

 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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