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Ermäßigungen für Kinder und Jugendliche 

Schüler, Auszubildende und Studenten erhalten oftmals Vergünstigungen, sei es beim Theater- oder Kinobesuch oder bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

Hinweis: Ermäßigte Eintritts- oder Fahrtpreise werden meist nur durch Vorlage des Schüler- oder Studentenausweises bzw. entsprechender Kundenkarten gewährt.

Eisenbahn

Die "BahnCard 25 für Jugendliche" kostet EUR 10,00. Damit erhalten Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahren 25 Prozent Rabatt auf den Fahrpreis. Spezielle Angebote gibt es auch für Schüler und Jugendliche, die allein oder in der Gruppe reisen. Daneben können Jugendliche Pauschalangebote, wie das "Dauer Spezial" oder "Europa Spezial" nutzen.

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

Auch Verkehrsunternehmen in Verkehrsverbünden gewähren Schülern, Studenten und Azubis bei der Fahrt mit Bus und Bahn Vergünstigungen.

Flugzeug

Zu Sparmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche bei Flugreisen erkundigen Sie sich bitte bei der jeweiligen Fluggesellschaft.

Eintrittspreise

Ob Kino, Museum oder Schwimmbad: in vielen Einrichtungen erhalten Jugendliche Vergünstigungen auf Eintrittspreise. Wie hoch diese sind, erfahren Sie in der jeweiligen Einrichtung.

Familienpass

Familien mit drei Kindern oder Alleinerziehende mit zwei Kindern können den Familienpass des Freistaates Sachsen beantragen. Dieser wird unabhängig vom Einkommen gewährt und erlaubt den kostenlosen Zutritt zu staatlichen Einrichtungen wie Museen, Sammlungen, Burgen und Schlösser.

  • Familienpass
    Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz

Rundfunkbeitrag

Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag kommt in Betracht, wenn Sie bestimmte staatliche Sozialleistungen, wie Bafög oder Arbeitslosengeld II erhalten. Das Gleiche gilt für taubblinde Menschen und Bezieher von Blindengeld. Für schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen "RF" im Schwerbehindertenausweis und in einigen anderen Konstellationen kann auf Antrag eine Ermäßigung des Beitrags gewährt werden. Das Gleiche gilt für den Sozialtarif, den die Deutsche Telekom anbietet.

Telefongebühren

Alleinstehende und Studierende mit geringem Einkommen sowie behinderte Menschen können den Sozialtarif der Deutschen Telekom nutzen.

Zeitungen und Zeitschriften

Viele Zeitungen und Zeitschriften bieten Studentenabonnements an. Nach Vorlage der Immatrikulationsbescheinigung erhalten Studierende dann vergünstigte Zeitungsabonnements.

Girokonto

Bei vielen Banken und Sparkassen entfallen für Schüler, Studenten und Azubis die Kontoführungsgebühren. In einigen Kreditinstituten erhalten Jugendliche auch besondere Konditionen auf Sparguthaben.


Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, 10.01.2014


 
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Sprechzeiten des Rentenberaters Kostenlose Rentenberatung
und Hilfe bei der Antragstellung aller Rentenanträge

1) findet statt mit der Versichertenberaterin Frau Hunold aus Radebeul im Gemeindeamt Moritzburg (Zimmer C05) nach telefonischer Vereinbarung,
Tel. 0151-11 64 63 40, am
05.07.2022
09.08.2022
06.09.2022
11.10.2022
08.11.2022
06.12.2022
jeweils 09.00 bis 12.00 Uhr
und

2) immer mittwochs zwischen 09.00 bis 18.00 Uhr im Sitzungsraum der Sportschänke Reichenberg, Dresdner Strasse 69 (über die Terrasse, durch den Gastraum gehen), mit der Versichertenältesten Frau Dr. Nüske aus Reichenberg nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0351 - 8 38 38 46).

Dr. Gerda Nüske, DRV Versichertenälteste Dresden und Kreis Meißen
Sprechzeiten des Friedensrichters Die Sprechzeiten des Friedensrichters sind jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr im Bürocontainer Zimmer C05. Kontakt über: friedensrichter.moritzburg@ mail.de
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